News in einfacher Sprache 11.10.2023, 22:30

Änderungen für das Mautsystem

  • Der Verkehrsausschuss hat für die Umsetzung der neuen Wegekosten-Richtlinie der Europäischen Union (EU) gestimmt.
  • Die neue Wegekosten-Richtlinie bringt Änderungen für das Mautsystem.
  • Die Wegekosten-Richtlinie der EU regelt die Gebühren für die Benutzung von Straßen durch Nutzfahrzeuge.
  • Zu den Nutzfahrzeugen gehören zum Beispiel auch Lastkraftwagen (LKW).

Gesetzesänderungen

Das Bundesstraßen-Mautgesetz und das ASFINAG-Gesetz werden geändert.

Mit der Änderung wird eine abgestufte Maut für den Schwerverkehr eingeführt. Zum Schwerverkehr gehören LKW und Busse.

ÖVP, Grüne und NEOS stimmten den Gesetzesänderungen zu. SPÖ und FPÖ halten Teile der Änderungen für problematisch.

Ab 2024 wird die Maut für Schwerfahrzeuge neu berechnet. Bisher wurden Kosten für die Infrastruktur, also für die Straßen, und ein Preis für den verursachten Lärm berücksichtigt. Ab 2024 sollen auch die Kohlendioxid-Emissionen berücksichtigt werden.

Kohlendioxid (CO2) ist ein Treibhausgas. Treibhausgase in der Atmosphäre sind für den Klimawandel verantwortlich.

Das bedeutet: Für LKW, die mehr Emissionen verursachen, muss eine höhere Maut bezahlt werden. Es ist also im Interesse der Unternehmen, dass ihre LKW weniger Emissionen verursachen.

Neue Vignette für einen Tag

Die Wegekosten-Richtlinie gibt auch vor, dass das Mautsystem in den Mitgliedsländern der Europäischen Union einheitlicher werden soll. Deshalb führt Österreich eine Vignette für einen Tag ein.

In Österreich muss man eine Vignette kaufen, wenn man Autobahnen benutzen möchte. Mit der neuen Vignette kann man die Autobahnen einen Tag lang benutzen. Bis jetzt gab es nur Vignetten für ein ganzes Jahr, für zwei Monate oder für zehn Tage.

Die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Teuerung sehen vor, dass die Preise für die Vignetten 2024 nicht steigen sollen.

Initiativanträge

Der Verkehrsausschuss hat auch zwei Initiativanträgen der Regierungsparteien einstimmig zugestimmt.

Im ASFINAG-Gesetz wird geregelt: Die ASFINAG muss drei Prozent der Maut-Einnahmen für die Benutzung der Autobahnen an die Bundesländer weitergeben.

Die ASFINAG ist eine Aktiengesellschaft des Bundes, die für Autobahnen und Schnellstraßen zuständig ist. Die Bundesländer verwenden das Geld von der ASFINAG für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation. Bisher musste die ASFINAG nur ein Prozent weitergeben.

Im Bundesstraßen-Gesetz wird festgelegt: Photovoltaik-Anlagen in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn gelten als Bestandteile einer Bundesstraße.

Diskussion zu Anträgen

Der Verkehrsausschuss diskutierte auch über zahlreiche Anträge von SPÖ, FPÖ und NEOS. Diese Anträge wurden entweder vertagt oder abgelehnt.