Die Meinung zur Todesstrafe war nicht einheitlich. Manche waren dafür, weil es so viel Kriminalität gegeben hat. Vor allem hat es viele Morde gegeben. Andere sind gegen die Todesstrafe gewesen, weil es auch mit der Todesstrafe nicht weniger Kriminalität gegeben hat.
Die Entscheidung ist eine Gewissensfrage geworden, die nichts mit der Zugehörigkeit zu einer Partei zu tun gehabt hat. Ganz im Gegenteil: Damals ist die KPÖ im Parlament gewesen und hat als Partei geschlossen gegen die Todesstrafe gestimmt. Dafür hat es Kritik gegeben. Die anderen Parteien haben es anderes gemacht und die Abgeordneten haben ihre eigene Entscheidung treffen können. Außerdem haben die Abgeordneten ausgemacht, dass eine geheime Abstimmung abgehalten wird. So hat niemand gewusst, wer dafür und wer dagegen war.
Am 24. Mai ist es dann so weit gewesen: Im Nationalrat haben die Abgeordneten geheim über die Todesstrafe abgestimmt. Für eine Verlängerung der Todesstrafe hätten zwei Drittel der Abgeordneten dafür sein müssen. Am Ende waren 86 Abgeordnete gegen die Todesstrafe und nur 64 dafür. Deshalb ist in Österreich mit 1. Juli 1950 die Todesstrafe für die meisten Fälle abgeschafft worden. Theoretisch hat es noch bis 1968 die Möglichkeit von Hinrichtungen bei Standgerichten gegeben. Standgerichte sind militärische Gerichte, die in Notfällen schnell entscheiden können. Es hat aber keine Hinrichtung mehr gegeben.