News in einfacher Sprache 31.01.2023, 15:20

Aufenthaltsrecht für Ukrainerinnen und Ukrainer um ein Jahr verlängert

Der Hauptausschuss hat einer Verordnung des Innenministers zugestimmt: Das Aufenthaltsrecht für Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich wird um ein Jahr verlängert.

ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS haben für eine Änderung der Vertriebenen-Verordnung gestimmt. Aus der Ukraine vertriebene Menschen dürfen sich jetzt somit bis 4. März 2024 in Österreich aufhalten. 

Die Vertriebenen-Verordnung wurde im März 2022 erlassen. Mit der Vertriebenen-Verordnung wird eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Sie gewährte Menschen aus der Ukraine zunächst ein Aufenthaltsrecht in Österreich bis 3. März 2023. 

Im Oktober 2022 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass sie keine Beendigung des Aufenthaltsrechts vorschlagen wird. Deshalb wird nun die österreichische Verordnung angepasst. Die Menschen aus der Ukraine müssen nichts tun, damit sie weiter in Österreich bleiben dürfen. Ihr Aufenthaltsrecht verlängert sich automatisch. Das bringt Sicherheit für die betroffenen Menschen und reduziert den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Österreich. 

Diese Änderung gilt eine Woche, nachdem sie im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden ist.

Innenminister Karner

Innenminister Gerhard Karner erklärte: Zwischen 24. Februar und 31. Dezember 2022 sind insgesamt 90.994 Personen gemäß der Vertriebenen-Verordnung in Österreich erfasst worden. Ungefähr 66.000 davon sind noch in Österreich. Schätzungen sagen, dass etwa die Hälfe der Ukrainerinnen und Ukrainer dauerhaft in Österreich bleiben will.