News in einfacher Sprache 27.02.2023, 10:53

Bautenausschuss sprach über Erleichterungen bei Wohnkosten

Der Bautenausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung darüber beraten, wie die Wohnkosten billiger werden können.

Der Bautenausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung darüber beraten, wie die Wohnkosten billiger werden können. So soll es jetzt eine Neuregelung bei den Maklergebühren geben. Auch über eine Mietpreis-Bremse wurde gesprochen und über das Volksbegehren mit dem Namen "Recht auf Wohnen".

Neue Regeln für die Maklergebühren ab Juli

Maklerinnen und Makler sind jene Personen, die eine Wohnung oder ein Haus weitervermitteln. Auf der einen Seite gibt es Personen, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen wollen. Auf der anderen Seite gibt es Personen, die eine Wohnung oder ein Haus suchen und es mieten oder kaufen möchten. Maklerinnen und Makler vermitteln zwischen diesen beiden Personengruppen und verdienen damit Geld. Dieses Geld sind die Maklergebühren.

Ab 1. Juli soll es jetzt eine Änderung rund um die Maklergebühren geben. Bisher ist es so: Wenn Wohnungssuchende eine Wohnung gefunden haben, dann mussten oft sie die Maklergebühren bezahlen. Ab 1. Juli sollen sie die Maklergebühren nur mehr dann zahlen, wenn sie selber die Maklerin oder den Makler damit beauftragt haben für sie eine Wohnung zu finden. 
In den meisten Fällen sind es aber nicht die Wohnungssuchenden, die eine Maklerin oder einen Makler beauftragen. Meistens sind es die Vermieterinnen oder Vermieter. Mit dem neuen Gesetz müssen sie dann auch die Maklergebühren bezahlen. 

Justizministerin Alma Zadić sagte in der Sitzung: Mit dem neuen Gesetzentwurf schlagen wir eine gerechte Lösung vor, mit der viele Menschen entlastet werden. ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS stimmten in der Sitzung des Bautenausschuss dem Gesetzentwurf zu. Die SPÖ sieht die geplanten Änderungen kritisch. Sie ist der Meinung: Es braucht weitere Maßnahmen, damit der neue Schutz für die Mieterinnen und Mieter nicht umgangen werden kann.

SPÖ forderte ein Aussetzen der Erhöhung der Mietpreise

Derzeit wird in den Medien viel über eine Mietpreis-Bremse gesprochen. Damit sind Maßnahmen gemeint, die verhindern, dass Mietpreise weiter steigen. Auch in der Sitzung des Bautenausschusses war das ein Thema. 
Die SPÖ forderte in einem Antrag, dass die Richtwert-Mieten und verschiedene mietrechtliche Beträge vorerst nicht erhöht werden. Ein Richtwert-Mietzins oder eine Richtwert-Miete legt den Betrag fest, der höchstens für einen Quadratmeter Wohnung verlangt werden darf. Das betrifft alle Wohnungen, für die das Mietrecht-Gesetz gilt. In Österreich sind das die allermeisten Wohnungen. Normalerweise sind für diese Beträge gesetzlich ab dem 1. April 2023 Erhöhungen vorgesehen. Die SPÖ forderte nun, dass diese Erhöhungen bis zum 31. März 2026 ausgesetzt werden.

Keine Einigung bei Mietpreis-Bremse

Eine Abstimmung über den Antrag der SPÖ wurde vertagt. Denn die anderen Fraktionen befürworten das Anliegen nur zum Teil. 

Die ÖVP ist gegen das Aussetzen der Mieterhöhungen. Denn sie ist der Meinung: Wenn die Mieten nicht erhöht werden, können sich manche Vermieterinnen und Vermieter keine Baumaßnahmen für mehr Klimaschutz und bessere Energienutzung leisten.

Die FPÖ ist dafür, die Mieten leicht zu erhören.

Die Grünen sagten: Die momentane Situation bringt viele Menschen in Not. Deshalb fordern sie Lösungen. Sie berichteten auch von ständigen Abstimmungen zu dem Thema mit ihrem Koalitionspartner ÖVP.

Die NEOS sind der Meinung: Es ist ungerecht, dass immer die privaten Vermieterinnen und Vermieter zur Kasse gebeten werden. Sie fordern eine Abfederung der Mietkosten durch staatliche Gelder und Beihilfen.

Volksbegehren "Recht auf Wohnen"

Die Abgeordneten befassten sich im Bautenausschuss auch mit dem Volksbegehren „Recht auf Wohnen“. Bei einem Volksbegehren fordert eine Gruppe von Menschen das Parlament auf, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Jeder wahlberechtigte Mensch kann dafür in einer Liste unterschreiben. Die Unterschriften-Liste wird dann dem Parlament übergeben. Sind es mindestens 100.000 Unterschriften? Dann muss sich das Parlament mit dem Thema befassen.

Das Volksbegehren „Recht auf Wohnen“ fordert: 

  • Zinslose Darlehen durch die Republik für den Kauf oder den Erhalt von Wohneigentum.
  • Kostenfreie Unterkünfte, wenn Personen das brauchen.

Alle Fraktionen waren der Meinung: Das Volksbegehren hat sehr wichtige Anliegen formuliert. Eine ausführliche Debatte über die Forderungen wurde aber auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.