Parlamentskorrespondenz Nr. 200 vom 23.02.2023

Erleichterungen bei Maklergebühren passieren Bautenausschuss

Zustimmung auch für Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz

Wien (PK) – Ab 1. Juli sollen Wohnungssuchende für die Vermittlung einer Mietwohnung nur mehr die Provision von Immobilien-Makler:innen begleichen müssen, wenn sie diese mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Eine dementsprechende Novelle passierte heute den Bautenausschuss mit breiter Stimmenmehrheit. Mit der Novelle schlage man eine "gerechte" Lösung vor, die auch ein "großer" Schritt zur Entlastung der Menschen sei, meinte Justizministerin Alma Zadić. Während ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS der Reform zustimmten, forderte die SPÖ mehr Maßnahmen gegen Umgehungen zum Schutz der Mieter:innen.

Außerdem befürworteten die Mandatar:innen Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz mit breiter Mehrheit, ohne die Stimmen der FPÖ.

Maklerprovisionen: Erleichterungen für Wohnungssuchende

Erleichterungen für Wohnungssuchende soll eine Novelle des Maklergesetz-Änderungsgesetzes bringen (1900 d.B.). Ab 1. Juli 2023 sollen Wohnungssuchende für die Vermittlung einer Mietwohnung nur mehr die Provision von Immobilien-Makler:innen begleichen müssen, wenn sie diese mit der Wohnungssuche beauftragt haben. In den meisten Fällen werden aufgrund des eingeführten "Erstauftraggeberprinzips" aber die Vermieter:innen als Auftraggeber:innen für die Provision aufkommen müssen. Umgehungsgeschäfte sollen weitestgehend unterbunden und das Nichteinhalten mit Sanktionen versehen werden. Die Regierungsvorlage wurde mit einer breiten Stimmenmehrheit von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS angenommen.

In allen anderen Branchen sei es üblich, dass die Person, die eine Dienstleistung bestellt, auch dafür zahlt, sprach Justizministerin Alma Zadić von einer Ungerechtigkeit der aktuell gültigen rechtlichen Lage. Mit der Novelle wolle man damit "Schluss machen" und schlage eine "gerechte" Lösung vor. Dies sei auch ein großer Schritt zur Entlastung der Menschen. Die am Beginn eines neuen Mietverhältnisses für Mieter:innen entstehenden Kosten würden mit der Novelle maßgeblich gesenkt. Es sei eine jährliche Einsparung an nicht zu zahlenden Maklerprovisionen in Höhe von rund 55,1 Mio. € zu erwarten. Das Gesetz soll 2027 evaluiert werden, berichtete Zadić gegenüber Philipp Schrangl (FPÖ) und Yannick Shetty (NEOS). Eine Evaluierung einer ähnlichen Regelung in Deutschland habe ergeben, dass sich Befürchtungen wie die Verknappung des Wohnungsangebotes oder das Ansteigen der Mieten nicht bewahrheitet hätten, zeigte sich Zadić zu den möglichen Folgen in Österreich optimistisch.

Es sei mit einer "praxisnahen" Gestaltung gelungen, Klarheit für Vermieter:innen und Mieter:innen darüber zu schaffen, wer was bezahlen muss, betonte Johann Singer (ÖVP) und sprach von einem "Paradigmenwechsel".

Da es noch immer Umgehungsmöglichkeiten gebe und die Strafen zu gering vorgesehen seien, forderte Maximilian Lercher (SPÖ) eine bessere Regelung und brachte hierzu einen von SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher vorgelegten gesamtändernden Abänderungsantrag ein, der mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ in der Minderheit blieb.

Für eine Evaluierung der Novelle sprach sich Philipp Schrangl (FPÖ) aus. Diese soll unter anderem untersuchen, ob Ablösen verhindert wurden, sich das Wohnungsangebot reduziert hat und wie sich die nun "einseitige Interessensvertretung" der Makler:innen ausgewirkt hat. Insgesamt sollte die Gewerbeordnung angepasst werden, um gegen "schwarze Schafe" unter den Makler:innen vorgehen zu können.

Es sei aktuell keine freie Entscheidung, wenn Mieter:innen zur Bezahlung einer Provision gezwungen würden, meinte Nina Tomaselli (Grüne). Die Novelle werde einen "immensen Push" in Richtung Fairness und faire Marktbedingungen bringen. Von einem der "besten" Entwürfe im europäischen Vergleich sprach Ulrike Fischer (Grüne) und hob die vorgesehenen Regelungen im Sinne des Konsumentenschutzes hervor.

Die NEOS würden die Initiative zwar begrüßen, sie seien aber nicht "euphorisch". Da sie in einen sensiblen Bereich eingreifen würde und deren Folgen nicht absehbar seien, forderte Yannick Shetty (NEOS) eine umfassende Evaluierung des Gesetzes. Die aktuelle Regelung sei angesichts der vorgesehenen Haftungen der Makler:innen gegenüber Mieter:innen nicht per se ungerecht, entgegnete Johannes Margreiter (NEOS) der Justizministerin.

ÖVP und Grüne: Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz

Ein Antrag der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sieht Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz vor (3095/A). Damit soll die Informationsverpflichtung bei der Ermittlungs- und Berechnungsmethodik der Verbrauchsanteile normiert werden. Auf Wunsch der Abnehmer:innen müssen die Abgeber:innen künftig die Abrechnungsinformationen (samt der darin enthaltenen bisherigen Verbrauchs- oder Ablesewerte) auch an Dritte übermitteln. Der Antrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der redaktionelle Richtigstellungen vorsieht, angenommen.

Michaela Steinacker (ÖVP) bekräftigte ähnlich wie Nina Tomaselli (Grüne), dass die Novelle Klarheit und Transparenz bringe, was die Heiz- und Kältekostenabrechnungen betrifft. Für Endabnehmer:innen werde damit etwa auch ersichtlich, was man sich beispielsweise an Ablesekosten ersparen könne, wenn man selbst die Ablesung vornehme, so Tomaselli. Auch Johannes Margreiter (NEOS) sprach seine Unterstützung für den Vorschlag aus. Maximilian Lercher (SPÖ) bezeichnete die Maßnahmen als sinnvoll, wenngleich die Novelle kein "großer Wurf" sei. Demgegenüber sieht Philipp Schrangl (FPÖ) in der Vorlage eine Chance vertan, "verkrustete Strukturen aufzubrechen". (Fortsetzung Bautenausschuss) pst/mbu