News in einfacher Sprache 17.05.2023, 10:46

Bericht zu Generalsekretariaten in den Ministerien

Der Rechnungshofausschuss hat sich nun mit dem Bericht zu dieser Sonderprüfung beschäftigt. In dem Bericht ging es vorwiegend um:

  • die Einrichtung der Generalsekretariate: 
    Organisation, Dienstrecht und Besoldungsrecht, 
  • die Büros,
  • die Zusammenarbeit mit den Ministerien, 
  • die Ziele und Aufgaben von Generalsekretariaten und
  • die Konferenz der Generalsekretär:innen. 

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und Vizekanzler Werner Kogler beantworteten im Rechnungshofausschuss die Fragen der Abgeordneten.

Empfehlungen des Rechnungshofs

Zu den wichtigsten Empfehlungen des Rechnungshofs gehören:

  • eine klare Definition der Aufgaben und Ziele von Generalsekretariaten,
  • eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Kabinette der Ministerien, 
    damit es keine unnötigen Überschneidungen gibt, 
  • einen Ministerratsbeschluss zu Rahmenbedingungen dafür, 
    wieviel Personal es in Generalsekretariaten und Kabinetten geben kann, 
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung: damit objektiv, transparent und nachvollziehbar festgestellt werden kann, ob eine Person als Generalsekretär:in geeignet ist.

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