Manche Personen bekommen bei ihrer Arbeit mit, dass dort auf eine rechtlich fragwürdige Art gearbeitet wird. Sie erleben zum Beispiel Betrug, Korruption, Gesundheitsgefährdungen oder Umweltgefährdungen. Personen, die Informationen über solche fragwürdigen Praktiken weitergeben nennt man Whistleblowerinnen und Whistleblower. Bereits im Jahr 2019 wurde auf EU-Ebene beschossen, Whistleblowerinnen und Whistleblower besser zu schützen. Konkret sollen sie vor Anfeindungen, Druck und Ärger am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen wie existenzbedrohenden Gerichtsprozessen geschützt werden. Nun werden die Vorgaben der EU in Österreich umgesetzt, allerdings mit einiger Verzögerung.
Besserer Schutz für Whistleblowerinnen und Whistleblower in Österreich
Österreich bereitet entsprechendes Gesetz vor
Um Whistleblowerinnen und Whistleblower auch in Österreich besser schützen zu können, soll nun das Hinweisgeber:innen-Schutz-Gesetz verändert werden. Die Abkürzung dafür ist HSchG. Der Entwurf zu dieser Gesetzesänderung wurde bereits im Sozialausschuss besprochen, und ihm wurde zugestimmt. Das bedeutet: Die Gesetzesänderung kann in der nächsten Sitzung des Nationalrats kommende Woche beschlossen werden. Das Gesetz gilt dann aber erst in einigen Monaten.
Kritik am geplanten Hinweisgeber:innen-Schutz-Gesetz
Vor allem SPÖ und FPÖ kritisieren die geplanten Änderungen am Hinweisgeber:innen-Schutz-Gesetz. Die SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum ist der Meinung: Bestimmte Themen sind nicht vom Schutz umfasst. So werden betroffene Personen zum Beispiel nicht vor Arbeitszeitverletzungen oder sexueller Belästigung geschützt. Verena Nussbaum sprach von einem „großen Pfusch“ bei dem Gesetz und von einem „großen Manko“.
FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger wies darauf hin, dass es zum Gesetzentwurf vernichtende Stellungnahmen gibt. Er fordert, dass man mit dem Gesetzentwurf noch einmal neu startet.
Die NEOS sehen den Gesetzentwurf nicht ganz so kritisch. Der Abgeordnete Gerald Loacker sagte: Eventuell kann er dem Entwurf zustimmen.
Wen betrifft das neue Hinweisgeber:innen-Schutz-Gesetz?
Das geplante Gesetz betrifft:
- Arbeitsbereiche im öffentlichen Bereich
- private Unternehmen
- gemeinnützige Einrichtungen und Vereine
Wer mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, muss eine eigene Meldestelle für Whistleblowerinnen und Whistleblower einrichten.
Weitere Themen im Sozialausschuss
Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben noch weitere Gesetzesänderungen vorbereitet. Auch diese wurden im Sozialausschuss besprochen. Dabei ging es zum Beispiel um diese Themen:
- Höherer Gehaltsbonus für viele Pflegekräfte
- Verlängerung des sogenannten Bildungsbonus. Demnach werden auch Arbeitslose, die erst heuer mit einer längeren Umschulung starten, monatlich 120 Euro extra bekommen.
- Anhebung des Pensionsalters für Frauen. Das Pensionsalter soll hier schrittweise erhöht werden.
Änderung im Heimopfer-Renten-Gesetz. Als Heimopfer gelten Personen, die zwischen 1945 und 1999 in einem Heim oder einer ähnlichen anderen Einrichtung Opfer von Gewalt wurden. Sie bekommen dann jeden Monat eine Zusatzrente bezahlt.