News in einfacher Sprache 18.07.2024, 14:39

Bewerbung für das Parlamentarische Datenschutz-Komitee

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil getroffen, in dem es darum geht, wie Parlamente die Datenschutz-Grundverordnung anwenden. Durch dieses Urteil waren in Österreich einige Änderungen nötig. Der Nationalrat hat einstimmig ein großes Gesetzespaket dazu beschlossen. Es ist seit 15. Juli 2024 in Kraft.

Zum Paket gehört das Datenschutz-Gesetz. Darin ist festgelegt, dass eine unabhängige Behörde überwachen muss, ob sich das Parlament an die Datenschutz-Bestimmungen hält. Darum geht es in den Paragrafen 35a ff. Diese Behörde wird das Parlamentarische Datenschutz-Komitee. Es soll am 1. Jänner 2025 mit der Arbeit starten.

Das Komitee wird mindestens 3 und höchstens 6 Mitglieder haben. Der Hauptausschuss des Nationalrats schlägt die Mitglieder vor, der Bundesrat muss zustimmen. Sie werden für 5 Jahre gewählt.

Die Mitglieder haben dieses Amt zusätzlich zu ihrer beruflichen Tätigkeit.

Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen: Sie brauchen bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse. Außerdem können bestimmte Personen nicht im Komitee arbeiten, zum Beispiel, wenn das nicht mit ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbar ist. Die genauen Bestimmungen dazu stehen im Datenschutz-Gesetz unter Paragraf 35b, Absätze 2 und 3.

Die Mitglieder bekommen eine Entschädigung für ihre Arbeit im Datenschutz-Komitee. Außerdem werden die Reisekosten bezahlt. Das ist im Datenschutz-Gesetz festgelegt, unter Paragraf 35, Absatz 5.

Die Paragrafen kann man im Bundes-Gesetzblatt I Nr. 70/2024 nachlesen.

Bewerbungen

Richten Sie Ihre Bewerbung für das Datenschutz-Komitee direkt an den Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka. Ihre Bewerbung muss bis 30. August 2024 angekommen sein.

Wolfgang Sobotka stellt die Bewerbungen dann den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates zur Verfügung.

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Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

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