News in einfacher Sprache 20.02.2024, 21:26

Bildungsbonus auch für Menschen, die Sozialhilfe bekommen

In seiner Sitzung hat der Sozial-Ausschuss verschiedene Gesetzes-Pläne besprochen. Es ging zum Beispiel um den Bildungsbonus. Dieses Geld bekommen Menschen, die eine längere Schulung des AMS machen.

Bis jetzt galt der Bildungsbonus nur für Menschen, die Arbeitslosen-Geld oder Notstands-Hilfe bekommen. In Zukunft soll der Bildungsbonus auch für Menschen gelten, die Sozialhilfe bekommen.

Dafür muss das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geändert werden. Der Nationalrat könnte diese Änderung noch im Februar beschließen.

Der Plan für den Bildungsbonus sieht so aus:

  • Für Schulungen, die mehr als 4 Monate dauern, bekommt man 136 Euro im Monat.
  • Für Schulungen, die mehr als 1 Jahr dauern, bekommt man 272 Euro im Monat.
  • Zusätzlich bekommt man die AMS-Beihilfe, die es schon gibt. Derzeit sind das 2,49 Euro pro Tag.

Der Bildungsbonus soll die höheren Kosten für das tägliche Leben abdecken.

Der Sozialsprecher der Grünen, Markus Koza, sagt außerdem: Der Bildungsbonus ist ein Anreiz dafür, dass man sich weiterbildet. Mit einer Weiterbildung haben Menschen, die Sozialhilfe bekommen, auch bessere Job‑Chancen.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt

Lohn statt Taschengeld für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

In der Sitzung hat der Sozial-Ausschuss auch über Anträge gesprochen, die von Oppositions-Parteien kommen. Es ging zum Beispiel um das Thema Pensionen und um Menschen mit Behinderung.

Außerdem hat sich der Ausschuss mit aktuellen EU-Plänen beschäftigt, die zum Zuständigkeits-Bereich des Sozialministeriums gehören.

Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, bekommen keinen richtigen Lohn. Sie bekommen nur ein Taschengeld. Es wird schon lange gefordert, dass sich das ändert.

Sozialminister Johannes Rauch hat Projekte angekündigt, in denen Lohn statt Taschengeld getestet wird. Die ersten Projekte könnten noch vor dem Sommer starten.

Eine Werkbank mit vielen verschiedenen Werkzeugen.

Zustimmung zu weiteren Gesetzes-Plänen

Der Sozialausschuss hat auch weiteren Gesetzes-Plänen der Regierung zugestimmt.

Es ist geplant, dass bestimmte Berufsbezeichnungen im Gesetz geschützt werden. Dazu gehören zum Beispiel "Sozial-Arbeiterin" oder "Sozial-Pädagoge". Es dürfen sich dann nur Menschen so nennen, die ein passendes Studium oder eine passende Diplom-Ausbildung haben.

Eine andere Änderung betrifft Menschen aus dem Ausland, die in Österreich arbeiten. Damit sie ein Foto auf die E-Card bekommen, müssen sie zu einer Foto-Registrierungsstelle gehen. In Zukunft soll es mehr solcher Stellen geben.

Außerdem hat der Sozial-Ausschuss zugestimmt, dass das Heimopfer-Renten-Gesetz geändert wird. Die FPÖ hat die Änderung angeregt. Die Heimopfer-Rente ist eine Geldzahlung an Menschen, die in Kinderheimen Gewalt erlebt haben.

Der Sozial-Ausschuss hat auch einigen Änderungen in Arbeitsgesetzen zugestimmt. Die Regierung hat die Änderungen vorgeschlagen, um eine EU-Richtlinie umzusetzen. Durch die Richtlinie sollen Arbeitsbedingungen besser nachvollziehbar und vorhersehbar werden.

In Zukunft sollen mehr Informationen am Dienstzettel stehen. Außerdem soll ein Recht auf Mehrfach-Beschäftigung im Gesetz stehen. Mehrfach-Beschäftigung bedeutet, dass man für mehrere Unternehmen arbeitet.