Der Bundesrat hat mehrheitlich für die Änderung des Asylgesetzes gestimmt. Damit kommt es zu einer "Pause" für die Familien-Zusammenführung von asylberechtigten Personen.
Konkret bedeutet das: Die Bundesregierung kann in Zukunft die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug per Verordnung vorübergehend aussetzen.
Die Novelle beinhaltet Ausnahmeregelungen. Diese Ausnahmen betreffen Minderjährige oder andere Antragsteller:innen, bei denen das Recht auf Privat- und Familienleben laut Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) "zwingend geboten" ist.
Der FPÖ geht diese Regelung nicht weit genug. Die Grünen nannten moralische und rechtliche Bedenken. Die Regelung soll bis Ende September 2026 gelten und dann wieder außer Kraft treten.
Zu Beginn der Sitzung war Vizekanzler Andreas Babler eingeladen. Er informierte die Mandatar:innen über die aktuellen Vorhaben in seinen Zuständigkeitsbereichen Wohnen, Kunst und Kultur, Medien und Sport.