News in einfacher Sprache 21.10.2024, 09:53

Das sind die Neuerungen in der nächsten Gesetzgebungs-Periode

Schon vor der konstituierenden Sitzung des Nationalrats wurden in der Präsidial-Konferenz Entscheidungen über den Sitzplan und die Wiener Stunde getroffen.

Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Die Präsidial-Konferenz vor einer konstituierenden Sitzung des Nationalrats hat eine besondere Bedeutung. Dabei beraten sich die Obleute der Klubs gemeinsam mit dem Präsidium des alten Nationalrats. Sie treffen dabei Entscheidungen, die alle Sitzungen des Nationalrats der neuen Gesetzgebungs-Periode betreffen.

Am 24. Oktober findet die erste Sitzung des neuen Nationalrats statt.

Der Sitzplan

Mit dem Einzug der neu gewählten Mandatar:innen ändert sich auch die Sitzordnung im Nationalrat:

  • In Zukunft wird die FPÖ vom Präsidium aus gesehen die Plätze ganz rechts im Plenarsaal einnehmen. Dort saß bisher die ÖVP.
  • Die SPÖ sitzt wie bisher ganz links.
  • Dazwischen verteilen sich die ÖVP (Mitte rechts), die Grünen (links) und die NEOS (Mitte links).
  • Jede Fraktion wird zumindest einen Platz in der ersten Reihe haben.

Bei der konstituierenden Sitzung am 24. Oktober sitzt die SPÖ ganz links, daneben die Grünen, die NEOS und die ÖVP. Ganz rechts sitzt die FPÖ.

In der Präsidial-Konferenz, kurz Präsidiale, kam es zu keiner Einigung über den Sitzplan. Deshalb entschied der Nationalrats-Präsident Wolfgang Sobotka darüber.

Der Sitzplan muss nicht die ganze Gesetzgebungs-Periode lang so aussehen. Er kann zu einem späteren Zeitpunkt in der Präsidiale geändert werden.

Die Wiener Stunde

  • Die Wiener Stunde ist ein Schlüssel zur Aufteilung der Redezeit.
  • Die Redezeit wird nach der Größe der Fraktionen aufgeteilt.
  • Die Wiener Stunde hat künftig 62,5 Minuten.

So viel Redezeit bekommen die Klubs in jeder Wiener Stunde:

  • Die FPÖ bekommt 17 Minuten
  • Die ÖVP bekommt 15,5 Minuten
  • SPÖ: 13,5 Minuten
  • NEOS: 8,5 Minuten
  • Grüne: 8 Minuten

Größe von Ausschüssen

Eine Einigung gab es zur Größe von Hauptausschuss und Fachausschüssen. Sie werden 23 Mitglieder haben. 

  • 7 Mitglieder von der FPÖ
  • 7 Mitglieder von der ÖVP
  • 5 Mitglieder von der SPÖ
  • 2 Mitglieder von den NEOS
  • 2 Mitglieder von den Grünen

In der letzten Gesetzgebungs-Periode waren 21 Mitglieder in jedem Ausschuss.

Die "kleinen Ausschüsse" werden wie in der vergangenen Gesetzgebungsperiode 13 Mitglieder haben. Zu den kleinen Ausschüssen gehören zum Beispiel der Unvereinbarkeits-Ausschuss und der Immunitäts-Ausschuss.

  • 4 Mitglieder von der FPÖ
  • 4 Mitglieder von der ÖVP
  • 3 Mitglieder von der SPÖ
  • 1 Mitglied von den NEOS
  • 1 Mitglied von den Grünen

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