Parlamentarisches Datenschutz‑Komitee ab dem Jahr 2025
Ab dem Jahr 2025 wird es ein Parlamentarisches Datenschutz‑Komitee geben. Wenn eine Person nicht will, dass ihr Name in Anfragen oder Anträgen im Parlament steht, kann sie sich an dieses Komitee wenden.
Bisher war es so: Für persönliche Daten rund um die Entstehung und Änderung von Gesetzen gilt das Grundrecht auf Datenschutz. Die Datenschutz‑Grundverordnung und die anderen Bestimmungen im Datenschutz‑Gesetz gelten aber nicht.
Der Europäische Gerichtshof, kurz EuGH, hat aber entschieden: Das darf nicht sein. Deshalb müssen mehrere Gesetze geändert werden, und zwar:
- das Geschäftsordnungs-Gesetz des Nationalrats
- das Informationsordnungs-Gesetz
- das Datenschutz-Gesetz
- die Verfassung
- weitere Gesetze
Der Nationalrat hat schon zugestimmt, dass die Gesetze geändert werden.
Das Informationsordnungs-Gesetz regelt die Rechte der Betroffenen zu Auskünften, Löschungen und Berichtungen. Es wird aber Ausnahmen geben. Die Ausnahmen sollen sicherstellen, dass Abgeordnete ihre Aufgaben erfüllen können.
Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel:
- schlechte Zustände öffentlich bekannt machen
- Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen
Gesetzes-Anträge und andere wichtige Dokumente dürfen aber nicht gelöscht werden. Es soll aber weiterhin möglich sein, dass in besonderen Fällen schriftliche Anträge von der Internet-Seite des Parlaments gelöscht werden. Erlaubt sind außerdem Veränderungen von Dokumenten zum Schutz von Personen. Dazu gehören Anonymisierungen und Schwärzungen. Nach einer Anonymisierung soll man nicht mehr erkennen, um welche Personen es sich handelt. Bei einer Schwärzung werden alle Namen und persönlichen Daten schwarz gemacht, damit man sie nicht mehr lesen kann.
Bei Verstößen gegen den Datenschutz durch Nationalrat oder Bundesrat kann man Beschwerde einlegen. Wenn der Nationalrat oder Bundesrat nicht darauf reagiert, können sich Betroffene bis Jahresende 2024 an die Datenschutz‑Behörde wenden. Ab dem Jahr 2025 ist dann ein eigenes Parlamentarisches Datenschutz-Komitee als Aufsichtsbehörde zuständig.
Die Gesetzes-Änderungen sollen ab Mitte Juli 2024 gelten. Für den Rechnungshof und für die Volksanwaltschaft wird es Sonderregelungen geben.
Fix ist nun auch die neue Regelung für das Medien‑Privileg im Datenschutz‑Gesetz. Beim Medien‑Privileg geht es um Ausnahmen vom Datenschutz für Medien. Das Redaktions‑Geheimnis ist von den neuen Bestimmungen nicht betroffen.