Bau- und Wohnpaket
Die Bundesregierung hat Ende Februar ein Bau- und Wohnpaket angekündigt. Damit will die Regierung die Bauwirtschaft stärken. Bei der nächsten Nationalratssitzung am 20. März soll es Beschlüsse für erste Maßnahmen geben. Zum Beispiel sollen die Eintragung ins Grundbuch und Pfandrechtseintragungen beim Kauf von Häusern oder Wohnungen bis 500.000 € nichts mehr kosten. Es soll außerdem Steuervorteile geben, wenn Gebäude umweltfreundlich saniert werden. Das gilt auch für den Tausch von Heizungen.
Für die Bundesländer soll es Unterstützung bei den Zinskosten geben. Der Finanzausschuss hat schon zugestimmt, dass es mehr Geld für den Wohnschirm geben wird. Der Wohnschirm unterstützt Menschen bei zu hohen Wohnkosten. Er soll verhindern, dass Menschen aus ihren Wohnungen müssen, weil sie die Kosten nicht mehr bezahlen können. Es wird auch mehr Geld für den Reparaturbonus geben. Der Reparaturbonus ist eine Unterstützung für die Reparatur von Elektrogeräten.
Es gibt auch einige Punkte im Bau- und Wohnpaket, über die sich der Nationalrat noch nicht einig ist: Zum Beispiel ein Gesetz, damit man Leerstandsabgaben leichter einfordern kann. Leerstandsabgaben werden von Besitzer:innen eingefordert, wenn sie Wohnraum nicht vermieten. Damit soll Wohnraum auch zum Wohnen zur Verfügung stehen. Es gibt einen Entwurf zu diesem Gesetz, der zurück an den Verfassungsausschuss geht. Auch über den Handwerkerbonus muss der Nationalrat noch entscheiden.