News in einfacher Sprache 09.04.2025, 18:07

EU-Ausschuss des Bundesrats

Die Europäische Kommission hat das Weißbuch "Europäische Verteidigungs-Bereitschaft 2030" vorgestellt. Damit hat sich EU-Ausschuss des Bundesrats beschäftigt. Das Weißbuch dient dazu: Es soll politische Vorgaben in konkrete Aktionen übersetzen. Ein weiteres Ziel sind Rechtsvorschläge in mehreren Bereichen.

Eine Expertin des Bundeskanzleramts erklärte: Das Weißbuch soll dazu beitragen, bis 2030 in der EU Verteidigungs-Bereitschaft herzustellen. Grundlage ist die aktuelle Einschätzung der Bedrohungslage. Darin wird Russland als grundlegende Bedrohung für die europäische Sicherheit eingestuft.

Die Europäische Kommission hat auch einen Entwurf für das SAFE-Finanzierungs-Instrument vorgesehen. SAFE steht für Security Action für Europe. Es gibt auch einen Vorschlag zur Lockerung der Maastricht-Schuldengrenze von 3 Prozent des BIP für Verteidigungs-Ausgaben.

Österreich unterstützt Stärkung der Verteidigungs-Bereitschaft

Österreich unterstützt das Weißbuch als wichtigen Schritt zur Stärkung der europäischen Verteidigungs-Bereitschaft. Unser Land wird sich konstruktiv in die Umsetzung von Maßnahmen einbringen, sagte die Expertin.

Mit dem Weißbuch bekommen wir einen "Werkzeugkasten", sagte ein Experte der Wirtschaftskammer. Jeder Mitgliedstaat kann entscheiden, welches Werkzeug er davon in Anspruch nimmt. Das Weißbuch richtet sich an die Sicherheits- und Verteidigungs-Wirtschaft. Der Experte sagte: Es ist wichtig, dass Österreich weiterhin wettbewerbsfähig bleibt.

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ/Niederösterreich) trat dagegen ein, Schulden in der EU auf alle Mitglieder zu verteilen. Er stellte einen Antrag auf Stellungnahme. Darin forderte er die Bundesregierung dazu auf: Sie soll jede entsprechende Zustimmung zu Finanzierungs-Modellen auf EU-Ebene verweigern. Dieser Antrag blieb in der Minderheit.

Im Weißbuch steht: Die Ukraine soll bei der Produktion und Beschaffung von Waffen und Munition weiter finanziell unterstützt werden.

Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung

Auch die Gasspeicher-Verordnung hat den Ausschuss beschäftigt. Die gültige Regelung ist eine EU-Notfall-Verordnung aus dem Jahr 2022. Sie läuft Ende des Jahres aus.

Die Verordnung schreibt den Mitgliedsstaaten vor: Sie müssen ihre unterirdischen Gasspeicher jeweils bis zum 1. November zu 90 Prozent füllen. Außerdem gibt es Zwischenziele für die Monate Februar, Mai, Juli und September. Ziel ist mehr Sicherheit bei der Versorgung mit Gas.

Die Kommission hat keine inhaltlichen Veränderungen der bisherigen Regelungen geplant. Mehrere Mitgliedsstaaten haben aber Änderungen gefordert. Dazu gehört auch Österreich. Diese Mitgliedsstaaten wollen mehr Flexibilität bei den Befüllungszielen. Sie wollen damit Markt-Spekulationen und Markt-Manipulationen verhindern, sagte ein Experte des Wirtschafts- und Energieministeriums im Ausschuss. Er sagte auch: Bei den Verhandlungen zeichnet sich hier ein guter Kompromiss ab.

Begriffe einfach erklärt

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