In einem Fall wurde dieses Ehrenzeichen bereits aberkannt. Der Träger des Ehrenzeichens musste es also zurückgeben. Jetzt könnte es schon bald möglich sein, dass Ehrenzeichen auch posthum aberkannt werden. Das heißt, nach dem Tod des Ausgezeichneten.
Bei einer Aktuellen Aussprache im Verfassungsausschuss des Nationalrats sagte Verfassungs- und EU-Ministerin Karoline Edtstadler: Das Bundeskanzleramt hat dafür bereits einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Er liegt derzeit zur Abstimmung bei den Grünen.
Die Sache ist nicht so einfach, so Edtstadler. Aber sie ist überzeugt, dass man letzten Endes eine gesetzlich gute Lösung gefunden hat.
Gleichzeitig sollen die derzeitigen drei Ehrenzeichen-Gesetze zusammengeführt werden.