News in einfacher Sprache 22.01.2024, 21:54

Expert:innen beraten über das Volksbegehren "Echte Demokratie"

Anhörung von Expert:innen zum Volksbegehren "Echte Demokratie"

Im Verfassungsausschuss gab es eine Anhörung von Expert:innen zum Volksbegehren "Echte Demokratie".

Das Volksbegehren stammt von Robert Marschall, der auch schon verschiedene andere Volksbegehren gestartet hat. Insgesamt haben 131.619 Menschen das Volksbegehren unterschrieben. Das sind 2 Prozent der Wahlberechtigten.

Im Volksbegehren werden viele Gesetzesänderungen gefordert, beispielsweise Folgende:

  • Derzeit ist die Gesetzgebungs-Periode des Nationalrats 5 Jahre lang. Sie soll auf 2 Jahre verkürzt werden.
  • Wenn Volksbegehren genügend Unterschriften bekommen, soll es eine verpflichtende Volksabstimmung darüber geben.
  • Im Parlament soll es keine Koalitionen mehr geben. Das Volksbegehren nennt sie "Kartelle".

Die Sicht der Expert:innen

Folgende Expert:innen haben an der Anhörung teilgenommen:

  • der Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts Albert Posch
  • der oberösterreichische Landtagsdirektor Wolfgang Steiner
  • die Politikwissenschaftlerin und Demokratie-Beraterin Tamara Ehs

Albert Posch sagte, dass sich in den Jahren 2014 und 2015 eine Enquete-Kommission damit beschäftigt hat, wie man die Demokratie stärken kann. Sie hat einen Bericht dazu vorgelegt. Eine Enquete-Kommission ist eine Gruppe von Abgeordneten und Expert:innen, die ein Thema genau untersuchen. Aber das Volksbegehren "Echte Demokratie" fordert, dass das Volk über Gesetze entscheiden darf. Dafür müsste man die Verfassung komplett ändern.

Auch Wolfgang Steiner sagte, dass das Thema schon von einer Enquete-Kommission diskutiert wurde. Die Kommission hat 6 Empfehlungen abgegeben, die teilweise schon umgesetzt sind. Die direkte Demokratie kann man vor allem auf der Landes- und der Gemeinde-Ebene stärken. Dazu gibt es eine Studie, die verschiedene Möglichkeiten und Grenzen aufzeigt.

Tamara Ehs erklärte, dass man in der Begründung des Volksbegehrens viel Unzufriedenheit spürt. Sie entstand vor allem durch die Zeit der Coronakrise, die im Volksbegehren auch mehrmals erwähnt wird. Allerdings hat das Volksbegehren ein eingeschränktes Verständnis von Demokratie. Denn das, was das Volk will, kann nicht unabhängig von dem sein, was die Parlamente wollen.

In der Sitzung des Verfassungsausschusses wurde außerdem über die Volksbegehren "GIS Gebühren NEIN" und "NEHAMMER MUSS WEG" gesprochen.