Im letzten Regierungsjahr der aktuellen Regierung wird es gleich zwei Untersuchungs-Ausschuss geben, kurz: U-Ausschüsse. Denn der Geschäftsordnungs-Ausschuss des Nationalrats hat diesen beiden U-Ausschüssen zugestimmt:
Fix: Zwei Untersuchungs-Ausschüsse im Wahljahr
COFAG-U-Ausschuss
COFAG ist die Abkürzung für die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH. Diese Organisation wurde gegründet, um finanzielle Unterstützung für Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bereitzustellen. Im COFAG-U-Ausschuss soll untersucht werden, ob ÖVP-nahe Milliardäre vom Staat bevorzugt wurden.
Rot-Blauer Machtmissbrauch-U-Ausschuss
Hier soll untersucht werden, ob es einen Missbrauch von öffentlichen Geldern unter SPÖ- und FPÖ-Regierungsbeteiligungen gegeben hat.
U-Ausschüsse starten am 11. Jänner
Die beiden U-Ausschüsse können wie geplant am 11. Jänner mit ihrer Arbeit beginnen. Am 6. und 13. März wollen die Abgeordneten mit der Befragung von Auskunftspersonen starten. Es sind jeweils sechs und sieben Befragungstage geplant. Weil nächstes Jahr die Wahlen zum Nationalrat stattfinden, müssen die Endberichte schon Anfang Juli fertig sein.
Viele Beschlüsse im Geschäftsordnungs-Ausschuss einstimmig
Die meisten Beschlüsse über die U-Ausschüsse fielen im Geschäftsordnungs-Ausschuss einstimmig.
Bei dieser Frage konnten sich die Abgeordneten aber nicht einigen: Welche Stellen werden verpflichtet, beim COFAG-U-Ausschuss Akten vorzulegen?
SPÖ und FPÖ wollten unter anderem, dass auch die ÖBAG und die Bundesimmobilien-Gesellschaft (BIG) samt ihrer ARE-Töchter Akten und Unterlagen vorzeigen müssen. SPÖ und FPÖ konnten sich mit ihrer Forderung aber nicht durchsetzen.
Die SPÖ forderte in einem Antrag, dass das gesamte Verlangen der ÖVP nach einem Machtmissbrauch-U-Ausschuss als komplett unzulässig erklärt wird. Für die Forderung gab es aber keine Mehrheit.
Darüber waren sich wiederum alle einig: Auch der Insolvenz-Verwalter der Signa Holding muss für den COFAG-U-Ausschuss Akten vorlegen. Alle angeforderten Akten müssen bis zum 9. Februar beim U-Ausschuss sein. Dasselbe gilt auch für andere Stellen.
Für Freitag ist eine Sitzung des Nationalrats geplant. Hier wird über die Berichte des Geschäftsordnungs-Ausschusses debattiert. Mit dieser Debatte gelten die beiden U-Ausschüsse automatisch als eingesetzt und können starten.
Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Es gab auch einen Beschluss zur Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden. In Zukunft sind auch Spenden an gemeinnützige Organisationen im Kultur- und Sportbereich steuerlich absetzbar.
Mit einem Abänderungsantrag haben die Abgeordneten auf die Kritik daran reagiert, dass Spenden in diesem Bereich nicht mehr absetzbar waren.
Plenum des Nationalrats befasste sich mit den beiden U-Ausschuss-Verlangen
Am Tag nach dem Geschäftsordnungs-Ausschuss befasste sich das Plenum des Nationalrats mit den beiden U-Ausschuss-Verlangen. Ein eigener Beschluss des Hohen Hauses war nicht mehr erforderlich. Die beiden Untersuchungs-Ausschüsse sind automatisch eingesetzt, weil sie jeweils von mehr als einem Viertel der Abgeordneten unterstützt werden.