News in einfacher Sprache 17.10.2025, 13:47

GO-Ausschuss: Grünes Licht für Pilnacek-Untersuchungs-Ausschuss

Der Untersuchungs-Ausschuss wird auf Verlangen der FPÖ eingerichtet. Die FPÖ will damit die Ermittlungen rund um den Tod von Christian Pilnacek prüfen. Pilnacek war ein hochrangiger Beamter im Justizministerium. Die FPÖ hat den Verdacht, dass es bei den Ermittlungen Fehler oder unrechtmäßige Handlungen gab. Es geht unter anderem um folgende Vorwürfe: Beweismittel wurden entfernt oder zurückgehalten, Ermittlungsergebnisse wurden verfälscht, Journalistinnen und Journalisten, die die Vorgänge untersucht haben, wurden strafrechtlich verfolgt.

Die Freiheitlichen vermuten, dass politische Akteure aus dem Innenministerium oder dem Bundeskanzler-Amt Druck ausgeübt haben.

Der Untersuchungs-Ausschuss wird wieder im Lokal 1 tagen.

Untersucht werden soll der Zeitraum vom 19. Oktober 2023 bis zum 4. September 2025. Viele Stellen müssen Akten und Unterlagen vorlegen: Neben sämtlichen Bundesministerien auch der Bundespräsident, der Nationalratspräsident, die Bundes-Disziplinarbehörde, die Volksanwaltschaft und die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Konkret geht es dabei vor allem um die Staatsanwaltschaft Krems, die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, die Oberstaatsanwaltschaft Wien, das Landeskriminalamt Niederösterreich und die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA). Die Akten müssen bis 17. Dezember vorgelegt werden.

Christa Edwards wird Verfahrensrichterin

Christa Edwards, ehemalige Richterin des Oberlandesgerichts (OLG), wird Verfahrensrichterin des U-Ausschusses. Sie hat bereits Erfahrung aus anderen Untersuchungs-Ausschüssen. Edwards ist unter anderem für die Erstbefragung der Auskunftspersonen und die Vorbereitung des Abschlussberichts des U-Ausschusses zuständig. Der Rechtsanwalt Andreas Joklik wird die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen überwachen.

Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig. Den Vorsitz im Untersuchungs-Ausschuss hat gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Walter Rosenkranz. Dazu kommen je 13 Mitglieder und Ersatzmitglieder im Verhältnis 4 FPÖ, 4 ÖVP, 3 SPÖ, 1 NEOS und 1 Grüne.

30. Untersuchungs-Ausschuss in der Zweiten Republik

Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss wird nun doch schon im Oktober starten. Sobald der Ausschussbericht bei der von den Grünen verlangten Sondersitzung des Nationalrats aufgerufen wurde. Ein gesonderter Beschluss des Nationalrats ist dafür nicht mehr nötig. Er wird der 30. Untersuchungs-Ausschuss in der Zweiten Republik sein. Es ist der siebente U-Ausschuss, der auf Verlangen einer Minderheit eingesetzt wird. Dafür ist die Unterstützung durch 46 Abgeordnete notwendig.

Die Dauer von Untersuchungs-Ausschüssen ist grundsätzlich auf 14 Monate begrenzt. Wenn nötig, ist eine Verlängerung auf bis zu 20 Monate möglich.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

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