Das Medien-Privileg soll mit der Änderung genauer werden und auf viele kleine Unterschiede eingehen. Die Gesetzes-Änderung ist notwendig, weil der Verfassungs-Gerichtshof entschieden hat: Auch Medien müssen sich an die Datenschutz-Bestimmungen halten. Gleichzeitig soll aber das Redaktions-Geheimnis weiter gelten. Redaktions-Geheimnis bedeutet, dass Medien nicht bekanntgeben müssen, von wem sie ihre Informationen haben. Informationsquellen sollen in vollem Umfang geschützt werden, und der Datenschutz darf nicht verhindern, dass Vorgänge in der Politik und in der Wirtschaft durch Medien aufgedeckt werden.
Die geplanten Ausnahmen vom Datenschutz sollen auch für den "Bürger-Journalismus" gelten. Als Bürger-Journalismus bezeichnet man Medien und Informationen, die von anderen Menschen als Journalist:innen veröffentlicht werden. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben den Antrag auf Gesetzes-Änderung eingebracht, und diese Parteien stimmten auch dafür. Die Oppositionsparteien kritisierten vor allem, dass der Antrag so kurzfristig gestellt wurde.