Welche Änderungen sind geplant?
Für große Verfahren gibt es eigene Bestimmungen im Verfahrensrecht. Bisher haben sie gegolten, wenn 100 oder mehr Personen am Verfahren beteiligt waren. In Zukunft sollen sie schon ab 50 Beteiligten gelten.
Durch weitere Änderungen sollen aufwendige Verwaltungs-Verfahren schneller werden:
- Wenn eine Behörde eine mündliche Verhandlung festlegt, kann sie gleichzeitig eine Frist setzen. Bis zu dieser Frist kann man weitere Punkte ins Verfahren einbringen.
- Die Behörde kann Teile des Verfahrens abschließen, bevor das gesamte Verfahren zu Ende ist. Nikolaus Scherak von den NEOS hat im Ausschuss betont, dass das sinnvoll ist.
- Es gibt neue Regeln für Edikte. Edikte sind gerichtliche Bekanntmachungen.
- Es wird einfacher, nicht-amtliche Sachverständige einzubeziehen. Nicht-amtliche Sachverständige sind Fachleute, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten.
Eine Gesetzes-Änderung soll Groß-Verfahren schneller machen.