Seit 1. Jänner 2023 dürfen keine Schweineställe mehr gebaut werden, in denen die Tiere auf unstrukturierten Vollspaltenböden gehalten werden. Für bereits bestehende Anlagen wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. Diese Frist hat der Verfassungs-Gerichtshof per 1. Juni aufgehoben. Die Regierungsparteien haben daher im Gesundheitsausschuss eine Novelle zum Tierschutz-Gesetz eingebracht. Diese Novelle wurde mit Unterstützung der FPÖ mehrheitlich ins Plenum geschickt. Sie soll mit 1. Juni in Kraft treten.
Gesundheitsausschuss: Novelle zum Tierschutz-Gesetz
Kürzere Übergangsfrist und bessere Haltungs-Standards ab Juni 2029
Die Haltung auf Vollspaltenböden soll damit grundsätzlich mit 1. Juni 2034 auslaufen. Das ist sechs Jahre früher als vorgesehen. Manche Betriebe haben zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert. Für sie soll es eine Übergangsfrist von 16 Jahren geben. Diese Frist richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen.
Bereits ab 1. Juni 2029 sollen erste Verbesserungen in bestehenden Ställen umgesetzt werden. Dabei geht es um das Platzangebot für die Tiere und um die Ausstattung der Ställe mit zusätzlichem organischem Material wie Heu oder Hanf.
Massive Kritik übten die Grünen. Sie befürchten eine Fortsetzung des Tierleids. Die geplanten Verbesserungen der Haltungsvorschriften ab 2029 sind aus ihrer Sicht nur minimal. Außerdem ist im Gesetz keine Frist für die Einführung von höheren Mindest-Standards fixiert worden.
Die Grünen sehen eine "Fortsetzung des Tierleids" und keine Verbesserungen.
"One-Stop-Shop" für Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Die Zustimmung aller Fraktionen erhielt im Gesundheitsausschuss eine Forderung der Grünen. Die Abgeordneten sprechen sich für Erleichterungen bei der Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln aus. Aktuell müssen Betroffene dafür teilweise mehrere Ansuchen bei verschiedenen Stellen einbringen, kritisierten die Grünen.