News in einfacher Sprache 03.07.2025, 16:18

Gesundheitsausschuss: Verbot von Tabak-Sticks mit Aroma

Das steht in einer Regierungsvorlage, die im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen wurde. Für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen gilt das jetzt schon.

Konkret sind von der neuen Regelung die Tabak-Sticks betroffen. Diese Tabak-Sticks gibt es in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. Sie werden in entsprechenden Erhitzungsgeräten verwendet. Auch die Bestimmungen zur Kennzeichnung dieser Produkte werden verschärft. E-Zigaretten, bei denen eine Flüssigkeit verdampft, die entweder Nikotin enthält oder nicht, fallen nicht unter die Regelung.

Die Novellierung des Tabak-Gesetzes und des Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz-Gesetzes (TNRSG) war notwendig. Dadurch konnte ein EU-Vertragsverletzungs-Verfahren verhindert werden, erklärte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im Ausschuss. Laut ihr ist das Verbot aber nur ein erster wichtiger Schritt. Weitere müssten folgen.

In Zukunft dürfen "erhitzte Tabak-Erzeugnisse" kein Aroma mehr enthalten.

Begriffe einfach erklärt

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