Der Verfassungsgerichtshof hat die alten Regeln für die Beschlagnahme und Auswertung von Handys und anderen elektronischen Geräten aufgehoben. Das gilt ab dem 1. Jänner 2025. Deshalb muss es neue Regeln geben.
ÖVP und Grüne haben sich im letzten Moment auf eine Änderung der Strafprozessordnung geeinigt. Dieser Änderung haben im Nationalrat in einer etwas anderen Form auch die SPÖ und NEOS zugestimmt. Kurz vor Weihnachten hat jetzt auch der Bundesrat zugestimmt. Die neuen Regeln können also rechtzeitig in Kraft treten.
Wenn die Polizei Handys sicherstellt, gibt es jetzt eine Kontrolle durch Richter:innen. Außerdem werden die Rechte der Beschuldigten gestärkt. Ermittlungen dürfen nur noch 2 Jahre dauern. Bis jetzt sind 3 Jahre möglich gewesen. Es wird auch mehr Schutz für die Opfer geben.
Innenminister Gerhard Karner hat von Erfolgen der Polizei gesprochen.