News in einfacher Sprache 30.11.2023, 21:26

Höhere Strafen für Verbreitung verbotener Symbole

Gesetzesnovelle: Justizausschuss hat auch für viele weitere Gesetzesvorhaben den Weg frei gemacht

Verbotene Symbole in Österreich: Strafen bis zu 10.000 Euro

In Österreich sind verschiedene Symbole verboten. Dazu gehören nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz, aber auch Symbole der palästinensischen Terror-Organisation Hamas, der rechtsextremen türkischen Grauen Wölfe und der militanten kurdischen Arbeiterpartei PKK.

Wer solche verbotenen Symbole verbreitet oder trägt, muss künftig mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall drohen sogar 20.000 Euro Strafe. Die Regierung hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag gemacht, dem der Justiz-Ausschuss des Nationalrats zugestimmt hat. Das Gesetz kann damit noch heuer beschlossen werden.

In Zukunft wird auch jedes Verharmlosen des Holocaust, also der Ermordung von Millionen Juden während der Zeit des Nationalsozialismus, strafbar sein. Das galt bisher nur für "gröbliches" Verharmlosen. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Damit sollte auch die im Plenum notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit sichergestellt sein.

Justizministerin Alma Zadić betonte im Ausschuss: Es handelt sich um eine historische Reform des Verbots-Gesetzes. Durch die Novelle wird es auch möglich sein, Österreicher:innen zur Verantwortung zu ziehen, die vom Ausland aus NS-Propaganda im Internet verbreiten. Es wird auch einfacher, sogenannte NS-Devotionalien einzuziehen. Das sind verschiedene Gegenstände wie zum Beispiel Hakenkreuz-Fahnen oder Anstecknadeln.

Für "Grunddelikte", also kleinere Straftaten, wird der Strafrahmen auf sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe herabgesetzt. In diesem Bereich ist dann auch eine Diversion möglich. Das heißt, die Strafe kann durch den Besuch eines Kurses oder eine Gedenkstätte ersetzt werden.

Gegen das Gesetz stimmte die FPÖ: Sie ist dagegen, dass Beamt:innen künftig automatisch ihr Amt verlieren, wenn sie nach dem Verbots-Gesetz verurteilt werden.

Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz in rein weiblicher Form

Auch für zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben hat der Justiz-Ausschuss den Weg frei gemacht.

So soll es in Zukunft eine neue Rechtsform für Unternehmen geben. Die Flexible Kapitalgesellschaft soll den besonderen Bedürfnissen von Startups und Gründerinnen Rechnung tragen.

Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz auch aus einem anderen Grund. Es ist das erste Gesetz, das für natürliche Personen ausschließlich die weibliche Form verwendet. So ist durchgehend etwa von Gründerinnen und Mitarbeiterinnen die Rede. Es wird aber ausdrücklich festgehalten, dass sich diese Bezeichnungen auf alle Geschlechter in gleicher Weise beziehen.

Vorgesehen ist auch, das Mindest-Stammkapital für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, von 35.000 Euro auf 10.000 Euro abzusenken.

Geschäftsführer:innen und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Genossenschaften sollen für drei Jahre von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen werden, wenn sie wegen eines Wirtschaftsdelikts zu mehr als sechs Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Zu diesen Delikten gehören Untreue, organisierte Schwarzarbeit oder Betrug.

Ende der Ungleichbehandlung bei Elternschaft

Mit einer Novelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz ABGB, wird ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Thema Elternschaft Rechnung umgesetzt. Es geht dabei um die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren als Eltern. In Zukunft werden auch Kinder von Frauen, die mit einer anderen Frau in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, automatisch zwei Elternteile haben. Das ist unabhängig davon, wie das Kind gezeugt wurde. Das entspricht der Regelung für heterosexuelle Paare.

In Form einer Entschließung spricht sich der Justizausschuss für die Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden aus. Damit soll das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer genetischen Abstammung gestärkt werden. Den Abgeordneten ist wichtig: Es sollen dort auch die Daten jener Personen erfasst werden, die ohne medizinische Unterstützung Samen für die Fortpflanzung bereitgestellt haben. Die Entscheidung darüber soll aber letzten Endes bei der Mutter liegen.

Bekämpfung von Hass im Netz

Eine umfangreiche Sammelnovelle dient der Umsetzung des Digital Service Act (DSA) der EU. Ziel ist die Bekämpfung von Hass im Netz. Unter anderem werden damit die Betreiber großer Kommunikationsplattformen zur Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemanagement-Systems verpflichtet.

Parlamentskorrespondenz Nr. 1324/2023 (nicht in Einfacher Sprache)