Parlamentskorrespondenz Nr. 1324 vom 30.11.2023

Justizausschuss spricht sich für Anpassungen bei Elternschaft aus

Weiters soll ein zentralen Register über Samen- oder Eizellspenden eingerichtet werden

Wien (PK) – Im Justizausschuss stimmten die Abgeordneten heute für Anpassungen bei der Elternschaft sowie die Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden. Zahlreiche Oppositionsanträge wurden vertagt.

Anpassungen bei Elternschaft durch neues Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz

Anpassungen in Folge mehrerer Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes sieht ein Initiativantrag der Regierungsparteien über ein Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 vor, das Änderungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht (3754/A). So soll die gesetzliche Elternschaft allein an den Umstand geknüpft werden, dass die Mutter und ihre Partner:in zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben. Mit dieser und weiteren Regelungen soll gleichgeschlechtlicher Elternschaft Rechnung getragen und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts begegnet werden. Dazu werden auch Regelungen für nicht-medizinisch unterstützte Fortpflanzung getroffen. Weiters erfasst die Gesetzesinitiative sprachlich das "dritte Geschlecht" und betont die Eltern- statt ausschließlich die Vaterschaft. Der Gesetzesantrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen. Mittels eines weiteren Antrags, der im Ausschuss eingebracht und einstimmig angenommen wurde, sprach sich der Ausschuss dafür aus, in diesem Zusammenhang auch die entsprechende Anpassung der sich darauf beziehenden Bestimmungen des Personenstandsgesetzes vorzunehmen.

Die Abgeordneten stimmten zudem, mittels eines zusätzlich von den Regierungsparteien eingebrachten Entschließungsantrags, auch über die Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden ab. Dieses wurde vorgeschlagen um das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung zu verbessern (3755/A(E)). Der Antrag wurde ohne die Stimmen der SPÖ mehrheitlich angenommen.

Kinder, die in einer Ehe geboren werden, haben rechtlich automatisch einen zweiten Elternteil, jedoch gelte dies bisher nur in Ehen von heterosexuellen Paaren. Mit dieser Gesetzesänderung werde dieser Umstand behoben, sodass dies auch für Kinder, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren werden, der Fall ist, legte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) dar. Die vorgelegte Lösung füge sich in das bisherige Abstimmungsrecht ein und sei somit ein "harmonisches System", das "uns gesamtgesellschaftlich weiterbringe", sagte Prammer.

Kinder haben ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, dies gehe aus der Europäische Menschenrechtskonvention hervor, sagte Gudrun Kugler (ÖVP). Schon jetzt hätten Kinder, welche mit dem Samen oder den Eizellen dritter Personen gezeugt wurden, das Recht, Einsicht in die Datenaufzeichnungen zu nehmen und dazu Auskunft zu erhalten. Weil es aber passieren könne, dass ein Fortpflanzungsinstitut zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr existiert, wenn jemand Auskunft über seine Abstimmung erfragen möchte, solle nun ein zusätzliches zentrales Datenregister geschaffen werden, so Kugler.

Mit dem neuen Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz komme man in der gesellschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts an, sagte Nikolaus Scherak (NEOS).

Er sehe ein, dass man mit diesem Gesetzesantrag etwas umsetze, das der Verfassungsgerichtshof so gesehen habe, er halte es jedoch nicht für sinnvoll, betonte Harald Stefan (FPÖ).

Als "absolut sinnvoll" bezeichnete Selma Yildirim (SPÖ) den Gesetzesantrag. Jedoch habe sie im Hinblick auf das vorgeschlagene zentrale Register über Samen- oder Eizellspenden Skepsis und Vorbehalte. Sie forderte dazu Stellungnahmen hinsichtlich Datenschutz und eventuell die Miteinbeziehung einer Ethikkommission.

Das neue Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz sorge für Rechtssicherheit, betonte Justizministerin Alma Zadić. Es helfe unter anderem Familienrichter:innen bei ihren Entscheidungen.

FPÖ will Evaluierung zu Grund- und Freiheitsrechten

Vertagt wurde ein Antrag der FPÖ, der eine Evaluierung aller bestehenden gesetzlichen Maßnahmen, welche die Grund- und Freiheitsrechte beschränken sowie die Aufhebung von überschießenden Maßnahmen (1918/A(E)) forderte.

Grundsätzlich könne er einer Forderung, in der es darum gehe, auf die Grundrechte zu schauen, etwas abgewinnen, sagte Nikolaus Scherak (NEOS).

Dieser Antrag spreche die Zeit der Corona-Pandemie und die damals gesetzten Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie an, meinte Eva Blimlinger (Grüne) und wies darauf hin, dass die Akademie der Wissenschaften bereits an einer wissenschaftlichen Aufarbeitung dazu arbeite.

Zu Einschränkungen von Grundrechten komme es aufgrund von Interessensabwägungen, sagte Selma Yildirim (SPÖ), der Verfassungsgerichtshof prüfe diese Fälle.

Kostenersatz bei Freispruch und Einstellung im Strafverfahren

Ein wiederaufgenommener Antrag der FPÖ befasste den Ausschuss mit der Forderung nach der Änderung der Strafprozessordnung (293/A) auf vollen Kostenersatz bei Freispruch. Dies sei zwar bereits angekündigt worden. Es fehle ihm jedoch der Glaube daran, dass die Umsetzung tatsächlich erfolge, sagte Christian Ragger (FPÖ).

Im Budget 2024 seien die Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme bereits vorgesehen, der Kostenersatz sei nicht nur für Freisprüche, sondern auch bei Verfahrenseinstellungen geplant, betonte Justizministerin Alma Zadić. Es gebe diesbezüglich bereits regen Austausch mit der Rechtsanwaltskammer.

Mit Verweis auf die laufenden Schritte zur Umsetzung wurde der Antrag neuerlich vertagt.

NEOS will Beschluss für einen Bundesstaatsanwalt noch in dieser Legislaturperiode

Die NEOS bekräftigten in einem ebenfalls wiederaufgenommenen Antrag ihre Forderung nach einem unabhängigen Bundesstaatsanwalt (361/A(E)). Inzwischen seien bereits vier der fünf Parlamentsparteien dafür, es gehe nur noch um die Ausgestaltung, sagte Nikolaus Scherak (NEOS) und rief dazu auf, sich in dieser Sache aufeinander zuzubewegen und diese "dringende Reform" noch vor Ende dieser Legislaturperiode zu beschließen.

Man sei in dieser Sache "schon so weit wie noch nie", unterstrich Selma Yildirim (SPÖ), die Parlamentsklubs sollten sich dazu jetzt zusammentun und "endlich diesen Schritt gehen".

Seine strikte Ablehnung dazu drückte Christian Ragger (FPÖ) aus. Er befürchte, dass dem Parlament durch Umsetzung dieser Maßnahme Kontrollrechte verloren gehen könnten.

Der Antrag wurde von den Regierungsparteien mit dem Verweis auf die dazu laufenden Gespräche neuerlich vertagt.

FPÖ für Straferschwerungsgrund für kriminelle Migrant:innen

Bei Straftaten von Migrant:innen forderte die FPÖ in einem wiederaufgenommenen Antrag im StGB einen Straferschwerungsgrund ein (2329/A). Für Menschen, die in ein Land kommen und das Gastrecht "ausnutzen" indem sie dort Straftaten begehen, solle dieser Erschwernisgrund gelten, sagte Harald Stefan (FPÖ).

Mit Blick auf die vergangenen Wochen, in denen Menschen, die nach Europa gekommen sind, hier ihre Unterstützung für die Hamas bekundet haben, brauche es Überlegungen zu dieser Thematik, allerdings nicht auf die Weise, wie im FPÖ-Antrag vorgeschlagen, sagte Gudrun Kugler (ÖVP). Erschwernisgründe könnten nur durch gezeigtes Verhalten, nicht aufgrund eines Status gelten.

"Ausländersein ist kein Erschwernisgrund", betonte Agnes Sikka Prammer (Grüne).

Der Antrag wurde neuerlich vertagt.

Genitalverstümmelung von Mädchen und jungen Frauen

Alle Versuche das grausame Ritual von Genitalverstümmelung von Mädchen durch eine verstärkte Aufklärung der Eltern einzudämmen, seien bisher nicht von Erfolg gekrönt gewesen, heißt es in einem FPÖ-Antrag, der dazu eine Erweiterung des Strafgesetzbuchs fordert (3643/A(E)) und vertagt wurde.

Diese Tatbestände seien bereits geregelt, sagte Eva Blimlinger (Grüne). Zentral sei Aufklärung zu diesem Thema, es handle sich dabei nicht um eine religiöse Vorschrift, sondern um eine kulturelle Praxis.

Um weiterzukommen brauche es zu diesem Thema ordentliche Studien. Zentral sei Prävention. Im Unterricht müsse Respekt vor Mädchen gelehrt werden, sagte Gudrun Kugler (ÖVP).

Es handle sich bei diesem immens wichtigen Thema um ein Tabuthema, das enttabuisiert werden müsse, betonte Selma Yildirim (SPÖ).

Strafverfolgung von "involvierten Taliban"

Vertagt wurde ein SPÖ-Antrag, der Solidarität mit den Menschen in Afghanistan durch eine effektive Strafverfolgung von "involvierten Taliban" fordert (3552/A(E)).

Sie stimme dieser Forderung der SPÖ zu, sagte Stephanie Krisper (NEOS) und betonte, dass es in Österreich auch Beweissicherung von Kriegsverbrechen brauche.

Österreich unterstütze den Internationale Strafgerichtshof sowohl personell als auch finanziell, sagte Justizministerin Alma Zadić. Beweise für Kriegsverbrechen werden in Österreich gesammelt, aber derzeit gebe es in diesem Zusammenhang in Österreich kein anhängiges Ermittlungsverfahren, so Zadić.

"Identitätsdiebstahl" und "Deepfakes"

Ein wiederaufgenommener Antrag der FPÖ, der neuerlich vertagt wurde, thematisierte die vielfältigen Formen von Identitätsmissbrauch im Netz. Gefordert werden konkrete Vorschriften, um "Identitätsdiebstahl" und "Deepfakes" im Strafrecht zu verankern (2860/A(E)).

Dieser Antrag spreche zwei verschiedene Thematiken an, sagte Agnes Sikka Prammer (Grüne). "Identitätsdiebstahl" sei eine Begehungsform von Betrug und werde bereits bestraft. Hinsichtlich "Deep Fakes" werde es strafrechtliche Regelungen brauchen, stimmte Prammer zu, das Thema werde den Ausschuss noch weiter beschäftigen.

Christian Drobits (SPÖ) sagte, dass auch das Thema "Identitätsdiebstahl" aus seiner Sicht "noch nicht geklärt" sei, es solle dafür durchaus ein eigener Straftatbestand geschaffen werden, forderte er.

Schüler:innen für Datenschutz im Internet sensibilisieren

Auf Antrag der SPÖ beschäftigte sich der Ausschuss mit der Forderung nach der Umsetzung der Ergebnisse des Projekts "privacy4kids" im Schulunterricht sowie der Sensibilisierung von Schüler:innen für Datenschutz im Internet (3413/A(E)).

Dieser Vorschlag sei bereits im Unterrichtsausschuss angenommen und die Umsetzung im Juli im Nationalrat beschlossen worden, jedoch sei seither nichts weiter passiert, kritisierte Christian Drobits (SPÖ). Mit Verweis auf den bereits erfolgten Beschluss wurde der Antrag von den Regierungsparteien vertagt.

Weitere Vertagungen: Strafbarkeit von Spionage, Behinderungen von Hilfeleistungen

Strafbarkeit von Spionage auch bei Nachteil für andere Staaten und internationale Organisationen forderten die NEOS in einem wiederaufgenommen Antrag (3267/A). Mit Verweis darauf, dass bei diesem Thema mehrere Ressorts involviert seien und dazu bereits "komplizierte Gespräche" geführt werden, wurde der Antrag von den Regierungsparteien neuerlich vertagt.

Neuerlich vertagt wurden auch der wiederaufgenommene FPÖ-Gesetzesantrag, der darauf abzielt auch die Behinderung von Hilfeleistung unter Strafe zu stellen (2939/A). (Schluss Justizausschuss) bea