Der Nationalrat hat am 25. April das Asylgesetz geändert. Es geht um die Familienzusammenführung von Menschen, die in Österreich das Recht auf Asyl haben. Diese Menschen können Anträge stellen, dass ihre Familien auch nach Österreich kommen dürfen. Die Regierung soll in Zukunft die Bearbeitung dieser Anträge vorübergehend stoppen können.
Es gibt aber Ausnahmen. Diese gelten vor allem für Kinder unter 18 Jahren. Es gibt auch Ausnahmen, wenn eine Familienzusammenführung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention dringend notwendig ist. Die Regelung gilt bis Ende September 2026.
Aber diese Regelung gilt noch nicht sofort. Der Bundesrat muss sich noch damit beschäftigen. Am Donnerstag, dem 8. Mai gibt es eine Sitzung. In der Sitzung wird der Bundesrat über die Beschlüsse des Nationalrats vom 24. und 25. April beraten.
Der Bundesrat wird am 8. Mai über die neuen Beschlüsse des Nationalrats beraten.