Im Innenausschuss ging es um die Unabhängigkeit der Rechtsberatung von Asylwerber:innen durch die Bundesbetreuungs‑Agentur, kurz BBU. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte davor festgestellt: Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber:innen und Fremde durch die BBU ist gesetzlich nicht ausreichend abgesichert. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf wird verletzt. Ein Rechtsbehelf ist ein Gesuch, mit dem man eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung anfechten kann.
Grüne und ÖVP legten nun einen Gesetzesantrag vor. Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberater:innen soll abgesichert werden. Niemand soll ihnen vorschreiben dürfen, wie sie die Rechtsberatung zu machen haben. Damit sollen die Schwachstellen beseitigt werden, die der VfGH aufgezeigt hat. In der BBU soll ein eigener Geschäftsbereich Rechtsberatung eingerichtet werden. Der Gesetzesantrag enthält auch besondere Regelungen zum Kündigungs- und Entlassungsschutz von Rechtsberater:innen.
Die Oppositionsparteien sagten im Ausschuss, dass die BBU gute Arbeit macht. Kritik gab es von der SPÖ, weil es keine Begutachtungsfrist bei dem Initiativantrag der Koalitionsparteien gegeben hat. Die FPÖ wollte nicht zustimmen. Grund ist ein Qualitätsbeirat, der durch das Gesetz verpflichtend ist. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der anderen Fraktionen angenommen.