News in einfacher Sprache 28.08.2025, 10:55

Kaiserzeit bis jetzt: Der schwierige Weg zur Informationsfreiheit

Ab 1. September 2025 gilt in Österreich ein neues Informationsfreiheits-Gesetz. Im Gesetz steht: Behörden und Ämter müssen wichtige Informationen von sich aus öffentlich machen. Journalist:innen und Bürger:innen haben ein Recht auf Information. Manche Dinge dürfen trotzdem geheim bleiben, zum Beispiel

  • Informationen mit einer Gefahr für die Ordnung und Sicherheit in Österreich
  • Informationen mit einer Gefahr für den Datenschutz

Aber insgesamt soll sich Österreich verändern. Die Öffentlichkeit soll ein Recht auf alle Informationen zu Politik und Verwaltung haben. Das nennt man Transparenz. Frau Sigrid Maurer sagt: Es ist Schluss mit der "Geheimnis-Krämerei". Frau Maurer ist die Klubchefin der Grünen. Andere Menschen glauben, dass es in Wirklichkeit keine großen Änderungen geben wird.

Ab 1. September steht die Amtsverschwiegenheit endgültig nicht mehr in der Verfassung.

Die Auskunftspflicht ist der erste Schritt gewesen

In der Parlamentskorrespondenz kann man nachlesen, wie schwierig die Verhandlungen zum Informationsfreiheits-Gesetz gewesen sind. Das hat sicher auch damit zu tun, dass es die Amtsverschwiegenheit schon in der Kaiserzeit gegeben hat. Auch in der Republik ist sie für den Staat lange wichtig gewesen. Nur langsam haben immer mehr Bürger:innen wissen wollen, was in den Behörden passiert.

Ein erster Schritt ist das Bundesministerien-Gesetz 1986 gewesen. Zum ersten Mal haben Ministerien den Bürger:innen Auskünfte geben müssen. Seit 1988 gibt es das Auskunftspflichtgesetz und das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz. Seitdem müssen alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung Auskünfte geben. Das gilt auch für die Bundesländer und Gemeinden. Aber die Amtsverschwiegenheit ist weiter in der Verfassung gestanden. Dadurch haben die Bürger:innen doch nicht alle Auskünfte bekommen, die sie interessiert haben. In Schweden zum Beispiel ist seit mehr als 100 Jahren alles öffentlich zugänglich, was der Staat macht. Davon ist Österreich noch lange weit entfernt gewesen.

Öffentlicher Druck steigt

Erst um den Jahreswechsel 2012/13 ist etwas weitergegangen. Viele Menschen haben sich dafür eingesetzt, dass das Amtsgeheimnis abgeschafft wird. Darunter sind auch Journalist:innen gewesen. Diese haben sich beklagt, dass sie vom Staat und den Behörden nur wenige Informationen bekommen. Die damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben mit Verhandlungen über ein Informationsfreiheits-Gesetz angefangen, aber nach dreieinhalb Jahren sind die Verhandlungen gescheitert. Thomas Drozda von der SPÖ ist damals Kanzleramtsminister gewesen. Er ist der Meinung, dass nicht die Opposition schuld gewesen ist, sondern die ÖVP.

Der zweiter Anlauf ist erfolgreich gewesen

Die Regierung aus ÖVP und Grünen hat wieder versucht, ein Informationsfreiheits-Gesetz durchzubringen. Aber auch hier ist der Start schwierig gewesen. Die zuständige Ministerin Karoline Edtstadler hat schon im Februar 2021 einen Entwurf für ein Informationsfreiheits-Gesetz vorgelegt. Es hat aber zweieinhalb Jahre gedauert, bis sich die Koalition geeinigt hat, nämlich bis zum Oktober 2023.

Die Gesetze sind dann dem Parlament vorgelegt worden. Dann ist es schnell gegangen. ÖVP und Grüne haben sich mit der SPÖ geeinigt. Das Informationsfreiheits-Gesetz und die Verfassungsbestimmungen sind noch ein bisschen angepasst worden und haben im Nationalrat und im Bundesrat die notwendigen Zweidrittelmehrheit bekommen.

Am 31. Jänner 2024 hat der Nationalrat das Informationsfreiheits-Gesetz beschlossen.

Gesetze gelten ab 1. September

Den Beschluss für das Gesetz gibt es seit eineinhalb Jahren, aber es gilt erst ab 1. September. Ein Grund dafür ist, dass öffentliche Stellen und Behörden Zeit für die Vorbereitung gebraucht haben. Außerdem hat man viele Gesetze anpassen müssen, die mit dem Informationsfreiheits-Gesetz zu tun haben. Der Nationalrat hat erst im Juli einen entsprechenden Entschluss gefasst.

Zum Beispiel sollen staatlicher Förderungen über 1.500 Euro öffentlich gemacht werden. Verschwiegenheitspflichten gelten aber weiter. Zum Beispiel von Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt