Der Unterausschuss wird auf Verlangen der FPÖ eingerichtet. NGOs sind Nicht-Regierungs-Organisationen. Der Ausschuss soll in den nächsten Monaten Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und ähnliche Organisationen prüfen, die von Bundesministerien sowie Unternehmen und Einrichtungen des Bundes kommen. Der Zeitraum der Prüfung umfasst die aktuelle und auch die letzte Gesetzgebungs-Periode.
Es soll nicht nur um direkte Förderungen gehen, sondern zum Beispiel auch um Leistungsvereinbarungen wie Werk- oder Dienstleistungs-Verträge. Die FPÖ begründet das Prüfverlangen so: NGOs erhalten Förderungen "in Milliardenhöhe". Dabei stellen sich grundlegende Fragen nach Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung. Nach Meinung der FPÖ können "Missbrauch, Freunderlwirtschaft und Verschwendung" nicht ausgeschlossen werden.
Der Unterausschuss des Rechnungshof-Ausschusses wird die Vergabe von Fördermitteln an NGOs prüfen.