News in einfacher Sprache 16.10.2025, 20:49

"Kleiner U-Ausschuss" soll Förderungen für NGOs untersuchen

Der Unterausschuss wird auf Verlangen der FPÖ eingerichtet. NGOs sind Nicht-Regierungs-Organisationen. Der Ausschuss soll in den nächsten Monaten Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und ähnliche Organisationen prüfen, die von Bundesministerien sowie Unternehmen und Einrichtungen des Bundes kommen. Der Zeitraum der Prüfung umfasst die aktuelle und auch die letzte Gesetzgebungs-Periode.

Es soll nicht nur um direkte Förderungen gehen, sondern zum Beispiel auch um Leistungsvereinbarungen wie Werk- oder Dienstleistungs-Verträge. Die FPÖ begründet das Prüfverlangen so: NGOs erhalten Förderungen "in Milliardenhöhe". Dabei stellen sich grundlegende Fragen nach Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung. Nach Meinung der FPÖ können "Missbrauch, Freunderlwirtschaft und Verschwendung" nicht ausgeschlossen werden.

Der Unterausschuss des Rechnungshof-Ausschusses wird die Vergabe von Fördermitteln an NGOs prüfen.

Das ist der Fahrplan für den U-Ausschuss

Insgesamt sind zwölf Sitzungen des Unterausschusses geplant. Die inhaltlichen Beratungen sollen Ende November beginnen. Der Abschlussbericht soll bis zum 22. April 2026 vorliegen. Danach wird der Rechnungshof-Ausschuss über die Ergebnisse der Prüfung beraten. Die abschließende Diskussion im Plenum des Nationalrats ist für Juni geplant.

Dem Unterausschuss gehören 13 Abgeordnete an. Den Vorsitz hat FPÖ-Abgeordneter Paul Hammerl.

In der Öffentlichkeit wird der Ständige Unterausschuss des Rechnungshof-Ausschusses oft auch als "kleiner U-Ausschuss" bezeichnet. Er hat aber weniger Befugnisse als ein "echter" Untersuchungs-Ausschuss.

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