Der Nationalrat kann auch im Sommer arbeiten. Es finden zwar keine ordentlichen Plenarsitzungen statt. In dringenden Fällen kann der Nationalrat aber zu einer außerordentlichen Tagung einberufen werden. Das muss ein Drittel der Nationalratsabgeordneten oder der Mitglieder des Bundesrats oder die Bundesregierung verlangen.
Es gibt auch Ausschüsse, die von der "Sommerpause" ausgenommen sind. Zum Beispiel der Haupt- und der Budgetausschuss und die dazu gehörenden Unterausschüsse.
Auch weitere Ausschüsse können jederzeit zusammentreten, wenn es notwendig ist:
- die ständigen Unterausschüsse des Innen- und des Landesverteidigungsausschusses
- der Immunitätsausschuss
- der Geschäftsordnungsausschuss, wenn es um die Behandlung von Angelegenheiten eines Untersuchungsausschusses geht.
Am Ende einer Tagung kann der Nationalrat einzelne Ausschüsse beauftragen, die Arbeit fortzusetzen. In diesem Jahr haben die Abgeordneten das am 7. Juli für den Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossen.