Das KFZ-Haftpflichtversicherungs-Recht wurde an neue Vorgaben der EU angepasst. Die Anpassung bringt zum Beispiel Verbesserungen für Menschen, die an Verkehrsunfällen beteiligt sind.
Die Abgeordneten haben außerdem beschlossen: Die Maut-Vignette für 2024 wird nicht an die Inflation angepasst.
Außerdem wird eine Ein-Tages-Vignette eingeführt. In Österreich muss man eine Vignette kaufen, wenn man Autobahnen benutzen möchte. Mit der neuen Vignette darf man die Autobahnen an einem Tag benutzen. Bis jetzt gab es nur Vignetten für ein ganzes Jahr, für zwei Monate oder für zehn Tage.
Bei der Maut für den Schwerverkehr werden in Zukunft nicht nur Kosten für die Infrastruktur und ein Preis für den verursachten Lärm berücksichtig. Zum Schwerverkehr gehören LKWs und Busse. Ab 2024 werden auch Kohlendioxid-Emissionen berücksichtigt.
Kohlendioxid (CO2) ist ein Treibhausgas. Treibhausgase in der Atmosphäre sind für den Klimawandel verantwortlich. Das bedeutet: Für LKWs, die mehr Emissionen verursachen, muss eine höhere Maut bezahlt werden. So möchte man erreichen, dass die Unternehmen darauf achten, dass ihre LKWs weniger Emissionen verursachen.
Neu ist außerdem: Die Bundesländer bekommen einen höheren Anteil des Geldes, das die ASFINAG für die Benutzung von besonderen Mautstrecken einnimmt. Die ASFINAG ist eine Aktiengesellschaft des Bundes, die für Autobahnen und Schnellstraßen zuständig ist. Die Bundesländer verwenden das Geld von der ASFINAG zur Verbesserung der Umweltsituation.
Es wird auch festgelegt: Photovoltaik-Anlagen in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn gelten als Bestandteile einer Bundesstraße.