News in einfacher Sprache 06.07.2023, 16:00

Nationalrat für raschen Ausbau von Primärversorgungszentren

Die Einrichtung von Primärversorgungszentren soll künftig einfacher und schneller werden. In einem Primärversorgungszentrum arbeiten verschiedene Ärztinnen und Ärzte mit diplomiertem Pflegepersonal zusammen. Es ist die erste Anlaufstelle für Patient:innen und bietet ihnen eine Grundversorgung. Aktuell gibt es 40 Primärversorgungseinheiten, bis Ende 2026 sollen zumindest 43 weitere in ganz Österreich dazu kommen. 
Jetzt sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, damit das Verfahren zur Auswahl von Bewerber:innen für eine Primärversorgungseinheit beschleunigt wird. Gründungen sollen künftig schneller erfolgen können. Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Nationalrat am zweiten Sitzungstag des Tagungsfinales beschlossen.

Weitere Beschlüsse

Im zweiten Anlauf haben die Abgeordneten den neuen Eltern-Kind-Pass beschlossen. Dieser löst ab Jänner 2024 den Mutter-Kind-Pass ab. Bis zum Jahr 2026 wird er weiter ausgebaut und digitalisiert.

Die Koalition hat in der Nationalratssitzung eine abgespeckte Version des Bundes-Krisensicherheits-Gesetzes eingebracht, damit es nicht an der Zweidrittelhürde scheitert. Die neue Fassung des Gesetzes enthält keine Verfassungsbestimmungen mehr. Diese Version wurde schließlich auch beschlossen. Mit dem Gesetz soll das staatliche Krisenmanagement weiterentwickelt werden.

Während der COVID-19-Pandemie wurde ein "COVID-19-Lager eingerichtet. Es wird nun in ein allgemeines Bundeskrisenlager für den Gesundheitsbereich überführt, das hat der Nationalrat beschlossen.

Der Nationalrat hat auch die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt geschaffen. Die Beschwerdestelle soll als eigene Organisationseinheit im zum Innenressort gehörenden Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt sein. Sie wird mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestattet werden.

Grünes Licht gab es auch für ein neues Barrierefreiheitsgesetz. Unternehmen dürfen ab 28. Juni 2025 grundsätzlich nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt bringen, sofern sie in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Davon betroffen sind zum Beispiel PCs, Smartphones, Modems und E-Reader sowie Dienstleistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie und Online-Messenger-Dienste. Es sind auch Ausnahmen vorgesehen.

Zur weiteren Umsetzung der Pflegereform hat der Nationalrat auch erweiterte Kompetenzen für Angehörige von Pflegeberufen und Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse beschlossen. Außerdem gibt es Vereinfachungen bei der sechsten Urlaubswoche für Pflegepersonal.

Um freiwilliges Engagement stärker zu fördern haben die Abgeordneten unter anderem eine Aufwertung des Freiwilligen Sozialen Jahres beschlossen. 

Mit einer Novelle zum Weingesetz soll der Herkunftsschutz heimischer Weine gestärkt werden.

Beschlossen wurde auch ein erleichterter Zugang zur Promotion "Sub auspiciis" für Studierende, die aus überzeugenden Gründen die Mindeststudiendauer überschreiten. 

Grünes Licht für zahlreiche Finanz-Themen

Das neue elektronische Zahlungsinformationssystem CESOP wurde mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen. Es ist ein Instrument zur Aufdeckung von möglichem Mehrwertsteuerbetrug.

Im Finanzbereich gab es zahlreiche weitere Beschlüsse:

  • Die Verjährungsfrist für besonders schwerwiegende Finanzvergehen wird von fünf auf zehn Jahre erhöht.
  • Es wurden rechtliche Grundlagen für sogenannte "Wagniskapitalfonds" geschaffen.
  • Es gibt Verbesserungen im Bereich des Registers wirtschaftlicher Eigentümer.
  • Vielfältige Änderungen bei bestehenden Steuern und Abgaben bringt das Abgabenänderungs-Gesetz 2023.
  • Die Kärntner Gemeinden Arriach und Treffen erhalten eine Sonderunterstützung von 3 Mio. € aus dem Katastrophenfonds für Hochwasserschutzprojekte.

Mehrere Entschließungen

Mittels Entschließungen sprachen sich die Abgeordneten unter anderem dafür aus:

  • mehr Energieeffizienz an Schulen,
  • mehr Wissensvermittlung über Datensicherheit und Datenschutz im Unterricht,
  • Ausbau des psychosozialen Beratungsangebots für Bäuerinnen und Bauern.

Fragestunde und Debatte mit Bildungsminister Polaschek

Zu Beginn des Donnerstagsplenums tauschten sich die Abgeordneten in einer Fragestunde mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Martin Polaschek aus. Die Mandatar:innen sprachen dabei unter anderem diese Themen an:

  • den Ausbau der Medizin-Studienplätze,
  • Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel,
  • die Deutschförderung in den Schulen,
  • das neue Berufsbild der Assistenz- und Freizeitpädagogik.

Bis zum Jahr 2024 stehen für die Medizin-Universitäten rund 180 Mio. € für den weiteren Ausbau der Studienplätze zur Verfügung, hielt der Bildungsminister fest. Als Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel nannte Polaschek die Digitalisierung des Bewerbungsprozesses und das Modell für Quereinsteiger:innen.

Die NEOS richteten einen Dringlichen Antrag zum Thema Bürokratieabbau in Schulen an den Bildungsminister. Der Antrag zur Vermeidung, Vereinfachung und Delegation von Verwaltungsabläufen fand zwar keine Mehrheit. Der Minister sieht allerdings weitere Möglichkeiten, um Lehrer:innen zu entlasten und stellte dazu weitere Maßnahmen in Aussicht.