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10.10.2025, 11:43
Nationalrat tagt am 15. und 16. Oktober
Der Nationalrat diskutiert über die Pensions-Anpassung 2026, die Erhöhung des Investitions-Freibetrags für Unternehmerinnen und Unternehmer, die neue Weiterbildungs-Beihilfe und andere Themen.
Die Pensionen in Österreich hängen mit der Inflation zusammen. Die Inflation ist ein Prozent-Wert für die allgemeine Steigerung von Preisen in einem Land. Im Gesetz steht: Die Pensionen steigen jedes Jahr um den gleichen Wert wie die Inflation. Aber Österreich muss sparen. Deshalb will die Regierung eine Änderung für das Jahr 2026. Die Regierungs-Parteien haben einen Antrag gestellt: Nur Pensionen bis 2.500 Euro sollen wie die Inflation steigen. Alle höheren Pensionen steigen nur um 67,50 Euro. Das nennt man Pensions-Anpassung. Der Nationalrat diskutiert nächste Woche über den Antrag.
Der Nationalrat hat nächste Woche 2 Sitzungs-Tage. Die Abgeordneten diskutieren zum Beispiel über die Pensions-Anpassung 2026 und die Weiterbildungs-Beihilfe statt der Bildungs-Karenz.
Stromkosten-Ausgleich, höherer Investitions-Freibetrag
Die Kosten für Strom sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Der Wirtschafts-Ausschuss schlägt vor: Österreich soll Industrie-Unternehmen mit hohem Energie-Verbrauch auch in den Jahren 2025 und 2026 unterstützen.
Weitere Vorschläge sind:
- eine Zwischen-Lösung für die Förderung von Biogas-Anlagen
- ein höherer Investitions-Freibetrag für Unternehmen bis Ende 2026, vor allem für Investitionen in den Umweltschutz. So soll die österreichische Wirtschaft wieder wachsen.
Österreich muss die Gewerbe-Ordnung und das Bundes-Vergabe-Gesetz ändern. Denn die Gesetze passen nicht zu den EU-Vorschriften. Die Änderung in der Gewerbe-Ordnung betrifft den Verkauf von Versicherungen. Die Änderung im Bundes-Vergabe-Gesetz betrifft schnellere Verkehrsnetze durch Europa.
Industrie-Unternehmen mit hohem Energie-Verbrauch sollen Unterstützung für die Strom-Kosten bekommen.
Strafrechtliches EU-Anpassungs-Gesetz:
Der Nationalrat hat dieses Gesetz schon vor dem Sommer beschlossen. Es hat aber einen Formal-Fehler gegeben. Deshalb müssen die Abgeordneten das Gesetz noch einmal beschließen.
Sozialministerin Korinna Schumann antwortet am Donnerstag auf Fragen von den Abgeordneten.