News in einfacher Sprache 25.11.2024, 15:18

Neben-Tätigkeiten der Abgeordneten: Liste seit 25. November online

Im Unvereinbarkeits- und Transparenz‑Gesetz steht: Die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats müssen bekannt geben, wenn sie eine leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse haben. Eine leitende Stellung haben zum Beispiel Geschäftsführer:innen oder Mitglieder im Aufsichtsrat.

Die Abgeordneten müssen auch melden, wenn sie eine leitende Tätigkeit ehrenamtlich machen, also ohne Bezahlung. Außerdem müssen sie alle sonstigen Tätigkeiten melden, für die sie Geld bekommen.

Dann wird berechnet, wie viel Einkommen ein:e Abgeordnete:r im Durchschnitt jedes Monat bekommt.

Die Abgeordneten müssen diese Informationen für jedes Jahr spätestens bis zum 30. Juni des nächsten Jahres melden.

Unvereinbarkeit Nationalrat

Die aktuelle Liste gemäß § 9 Bezügebegrenzungs-BVG – Nationalrat gibt es ab dem 25. November 2024 auf der Internet-Seite des Parlaments.