Der Bundesstaat: Aufbau und Aufgaben
Bei einem föderalistisch aufgebauten Bundesstaat wie Österreich mit seinen neun Bundesländern sind die Aufgaben auf den Bund und die Bundesländer aufgeteilt. Die Länder agieren bis zu einem gewissen Grad eigenständig, sind aber zu einem Gesamtstaat zusammengeschlossen.
Zum Beispiel werden Landesgesetze und Gemeinderecht von den Landtagen beschlossen. Die Landesregierungen übernehmen die Verwaltung der Bundesländer. Sie führen aber auch Aufgaben für den Bund aus, zum Beispiel die Vollziehung von Bundesgesetzen im Bundesland.