News in einfacher Sprache 08.10.2025, 18:04

Neue Weiterbildungs-Beihilfe statt Bildungs-Karenz

Der Nationalrat diskutiert nächste Woche außerdem über neue Regeln für die Kündigung von freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern und über Regeln für Trinkgeld. Die Bildungs-Karenz gibt es seit einem halben Jahr nicht mehr. Beschäftigte können sich aber trotzdem weiterbilden, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Aber dann bekommen die Beschäftigten kein Geld. Deshalb hat man neue Regeln für geförderte Weiterbildung gesucht: Wahrscheinlich gibt es ab Anfang 2026 die "Weiterbildungs-Beihilfe".

Für die neue Weiterbildungs-Beihilfe gibt Österreich jedes Jahr 150 Millionen Euro aus. Vor allem Menschen mit wenig Bildung und Ausbildung sollen das Geld bekommen. Deshalb gibt es strenge Bedingungen für die Beihilfe:

  • Für die Beihilfe muss man bisherige Ausbildungen, Informationen zur geplanten Ausbildung und das Ziel angeben.
  • Menschen mit einem Einkommen unter 6.450 Euro im Jahr müssen sich beim AMS beraten lassen.
  • Man darf die Weiterbildungs-Beihilfe nicht sofort nach der Elternkarenz bekommen.
  • Bei Menschen mit einem Einkommen über 6.450 Euro im Jahr muss der Arbeitgeber einen Teil von den Ausbildungs-Kosten zahlen

Die FPÖ und die Grünen sind gegen die neue Weiterbildungs-Beihilfe. Sie sagen: Die neue Beihilfe bringt vor allem Vorteile für die Unternehmen und nicht für die Beschäftigten.

Gleiche Trinkgeld-Abgaben für ganz Österreich

Die Sozialversicherung berechnet in verschiedenen Bundesländern verschiedene Abgaben-Beträge für Trinkgeld. Die Regierung will das ändern: Die Abgaben sollen in ganz Österreich gleich hoch sein. Ab 2026 gibt es fixe Höchst-Beträge. Die Beträge hängen ab vom Beruf, von der Tätigkeit und von der Arbeitszeit.

Trinkgeld-Abgaben: Die Sozialpartner haben schon Vorschläge für Hotels und Gastgewerbe: Die Abgaben für das Jahr 2026 betragen für Beschäftigte mit Inkasso 65 Euro, für Beschäftigte ohne Inkasso 45 Euro.

Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer: Neue Regeln für Kündigungen und Kollektivverträge

Die Regierung will freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer besser absichern. Der Sozial-Ausschuss hat Vorschläge für neue Regelungen erarbeitet:

  • 4 Wochen Kündigungs-Frist
  • 6 Wochen Kündigungs-Frist nach 2 Dienstjahren
  • Kündigung immer am 15. am letzten Tag im Monat möglich
  • Der 1. Dienst-Monat ist ein Probe-Monat.
  • Kollektiv-Verträge sind möglich
  • Einsteigen in bestehende Kollektiv-Verträge ist möglich

Der Sozial-Ausschuss findet auch eine Änderung beim Niederlassungs- und Aufenthalts-Gesetz und beim Ausländer-Beschäftigungs-Gesetz gut. Dann gibt es einen neuen Aufenthalts-Titel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Das sind Menschen, die im Ausland leben und in Österreich arbeiten.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt