Der Verfassungs-Ausschuss vom Nationalrat hat Gesetzes-Änderungen zum ORF-Gesetz und zum ORF-Beitrags-Gesetz beschlossen.
Es geht dabei um 2 Themen:
- ORF-Landesdirektionen: Die Bundesländer haben bei der Ernennung von ORF-Landesdirektorinnen und Landesdirektoren kein Recht auf Anhörung mehr.
- ORF-Gebühren: Unternehmen mit mehreren Standorten werden weniger ORF-Gebühren zahlen. Haushalte mit wenig Einkommen werden gar keine ORF-Gebühren zahlen. Muna Duzdar ist die Verfassungs-Sprecherin von der SPÖ. Sie sagt: Schon jetzt zahlen Haushalte mit wenig Einkommen keine ORF-Gebühren. Aber ab 2026 müssten einige von diesen Haushalten Gebühren zahlen. Die Gesetzes-Änderung verhindert das. Es werden dann auch die Wohnkosten vom Einkommen abgezogen. Staatssekretärin Michaela Schmidt sagt: Das ist auch einfacher für die Verwaltung. Die Änderung hat noch einen Vorteil: Wenn man für die ORF-Gebühren einen Erlagschein verwendet, muss man nicht die ganze Jahresgebühr auf einmal zahlen.
Die neuen Regelungen für den ORF-Beitrag gelten für 2 Jahre. Im Jahr 2026 will die Regierung über eine große Neu-Gestaltung im ORF diskutieren. Im Ausschuss haben ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für die Gesetzes-Änderungen gestimmt. Die FPÖ findet: Die Änderungen reichen nicht aus.
Bestellung von neuen ORF-Landesdirektorinnen und Landesdirektoren: Bis jetzt hatten die Bundesländer ein Recht auf ihre Stellungnahme.