News in einfacher Sprache 15.02.2023, 15:18

ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss kurz vor dem Abschluss

Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-ausschuss geht in seine letzte Phase. 
Nach insgesamt 47 Sitzungen erstellen die Fraktionen jetzt ihre Berichte. Diese Fraktionsberichte werden dem Nationalrat vorgelegt. Auch der Bericht des Ausschussvorsitzenden wird dem Nationalrat vorgelegt. Der Ausschussvorsitzende ist Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. 

Personen, deren Persönlichkeitsrechte durch die Berichte verletzt sind, können zu den Berichten Stellung nehmen. Erst dann werden die Berichte dem Nationalrat vorgelegt. Der späteste Termin dafür ist der 4. April 2023. 

Persönlichkeitsrechte schützen Menschen vor unerwünschten Eingriffen in ihren Lebensbereich und ihre Freiheit. Persönlichkeitsrechte sind zum Beispiel das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort, das Recht am eigenen Namen oder das Recht auf Schutz der Privatsphäre. 

Ein Rückblick

Der Untersuchungsausschuss ist im Dezember 2021 eingesetzt worden. SPÖ, FPÖ und NEOS haben die Einsetzung des Untersuchungsausschusses verlangt.

Der Untersuchungsausschuss hat untersucht, ob in den Jahren 2017 bis 2021 unter Bundeskanzler Sebastian Kurz in einzelnen Ministerien 

  • Aufträge und Förderungen so vergeben wurden, dass es für die ÖVP von Vorteil ist,
  • Posten so besetzt wurden, dass es für die ÖVP von Vorteil ist.

Der Untersuchungsausschuss hat auch die Vorbereitung von Privatisierungen und die mögliche Behinderung von Ermittlungen untersucht. 

Seit Dezember 2021 hat der Untersuchungsausschuss 82 Auskunftspersonen befragt. 
Die für den Untersuchungsausschuss zusammengetragenen Akten umfassen 25 Millionen Seiten.