Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-ausschuss geht in seine letzte Phase.
Nach insgesamt 47 Sitzungen erstellen die Fraktionen jetzt ihre Berichte. Diese Fraktionsberichte werden dem Nationalrat vorgelegt. Auch der Bericht des Ausschussvorsitzenden wird dem Nationalrat vorgelegt. Der Ausschussvorsitzende ist Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.
Personen, deren Persönlichkeitsrechte durch die Berichte verletzt sind, können zu den Berichten Stellung nehmen. Erst dann werden die Berichte dem Nationalrat vorgelegt. Der späteste Termin dafür ist der 4. April 2023.
Persönlichkeitsrechte schützen Menschen vor unerwünschten Eingriffen in ihren Lebensbereich und ihre Freiheit. Persönlichkeitsrechte sind zum Beispiel das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort, das Recht am eigenen Namen oder das Recht auf Schutz der Privatsphäre.