Die FPÖ hat den Untersuchungs-Ausschuss verlangt. Sie will damit die Ermittlungen rund um den Tod von Christian Pilnacek prüfen. Pilnacek war ein hoher Beamter im Justiz-Ministerium. Man weiß nicht genau, warum er im Jahr 2023 gestorben ist.
Pilnacek-Untersuchungs-Ausschuss ist eingerichtet
Worum geht es im U-Ausschuss?
Die FPÖ hat den Verdacht, dass es bei den Ermittlungen Fehler oder unerlaubte Handlungen gab. Es geht unter anderem um diese Vorwürfe:
- Beweise wurden entfernt oder nicht zur Verfügung gestellt
- Ergebnisse der Ermittlungen wurden falsch dargestellt
- Journalistinnen und Journalisten, die die Ermittlungen untersucht haben, wurden strafrechtlich verfolgt.
Die FPÖ vermutet: Es könnte sein, dass Personen aus der Politik Druck gemacht oder diese Handlungen angeordnet haben. Zum Beispiel Personen aus dem Innenministerium oder dem Bundeskanzler-Amt.
Welche Personen sitzen im U-Ausschuss?
Verfahrensrichterin wird Christa Edwards. Sie ist ehemalige Richterin des Ober-Landesgerichts. Sie hat schon Erfahrung aus anderen Untersuchungs-Ausschüssen.
Verfahrensanwalt wird der Rechtsanwalt Andreas Joklik.
Den Vorsitz hat Nationalratspräsident Walter Rosenkranz. So gibt es die Verfahrensordnung vor.
Dazu kommen 13 Mitglieder und 13 Ersatzmitglieder. Sie setzen sich jeweils so zusammen:
- FPÖ: 4 Personen
- ÖVP: 4 Personen
- SPÖ: 3 Personen
- NEOS: 1 Person
- Grüne: 1 Person
Der Untersuchungs-Ausschuss findet wieder im Lokal 1 statt.
Wann startet der U-Ausschuss?
Es ist noch offen, wann die erste Sitzung stattfindet.
Die Akten müssen bis 17. Dezember vorliegen. Damit könnte der U-Ausschuss im Jänner beginnen, die Auskunfts-Personen zu befragen.
30. U-Ausschuss in der Zweiten Republik
Der Pilnacek-U-Ausschuss ist der 30. U-Ausschuss in der Zweiten Republik, also seit 1945.
Es ist der 7. U-Ausschuss, der auf Verlangen einer Minderheit eingesetzt wird. Das bedeutet, dass nicht die Regierung den U-Ausschuss beantragt, sondern Teile der Opposition. Dafür ist die Unterstützung von mindestens 46 Abgeordneten notwendig.
U-Ausschüsse dürfen grundsätzlich 14 Monate dauern. Wenn nötig, ist eine Verlängerung auf bis zu 20 Monate möglich.
Begriffe einfach erklärt
Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: