News in einfacher Sprache 31.03.2025, 09:50

Sie können sich mit wenigen Klicks an der Politik beteiligen

Sie können eine Stellungnahme abgeben oder ein politisches Vorhaben unterstützen. Das dauert nicht länger als eine Taxi-Bestellung. Sie brauchen nur Zeit für ein paar Klicks und eine E-Mail-Adresse.

Worum geht es bei einer Stellungnahme?

In einer Stellungnahme können Sie Ihre Argumente vorbringen. Sie können für oder gegen das Vorhaben sein. Sie können auch Verbesserungsvorschläge machen. Sie können schreiben, ob Sie zustimmen oder dagegen sind.

Stellungnahmen sind möglich zu:

  • Ministerialentwürfen
  • Gesetzesinitiativen
  • Bürger:innen-Initiativen
  • Petitionen

Man kann Gesetzesvorhaben der Regierung als Ministerialentwürfe prüfen. Das passiert, bevor im Parlament ein Vorhaben diskutiert wird. Das Bundesministerium legt eine Frist fest, in der ein Vorhaben geprüft werden kann. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Stellungnahme abgeben.

Stellungnahmen anderer unterstützen

Sie müssen nicht selbst eine Stellungnahme abgeben. Sie können auch andere unterstützen. Unterstützungen können Einfluss auf die Beratungen im Parlament haben. Sie zeigen den Abgeordneten, was die Bürger:innen von einem neuen Gesetz halten und welche Wünsche sie haben. Unterstützer:innen müssen 14 Jahre alt sein.

Das Begutachtungs­verfahren – wie lange kann ich mich beteiligen?

Für Ministerialentwürfe gibt es eine Frist. Bis zum Ende der Frist können Sie Ihre Stellungnahme abgeben. Zu Gesetzesinitiativen, Bürger:inneninitiativen und Petitionen können Sie Ihre Stellungnahme bis zum Ende des Verfahrens im Parlament abgeben.

Sie können diese drei Felder ausfüllen, Sie müssen aber nicht. Sie zeigen, welche Inhalte Sie in dem Bewertungsverfahren besonders interessieren.

Das parlamentarische Verfahren ist zu Ende, wenn der Bundesrat einen Beschluss gefasst hat. Die Begutachtungsfristen finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.