News in einfacher Sprache 21.02.2025, 11:04

So funktioniert die Bundestags-Wahl in Deutschland

Wer darf wählen?

Am 23. Februar dürfen in Deutschland mehr als 59 Millionen Menschen wählen.

Für ungefähr 2,3 Millionen Menschen ist es die erste Wahl.

Das sind die Voraussetzungen damit man wählen darf:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Über 18 Jahre alt
  • Seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnen

Deutsche, die im Ausland wohnen, dürfen auch wählen. Das gilt, wenn sie in den letzten 25 Jahren in Deutschland gemeldet waren.

Wie viele Abgeordnete kommen in den Bundestag?

Früher war es in Deutschland so: Es war abhängig vom Wahl-Ergebnis, wie viele Abgeordnete im Bundestag sitzen. Der letzte Bundestag hatte zum Beispiel 733 Abgeordnete.

2023 hat Deutschland das Wahlrecht verändert. Das ist die erste Bundestags-Wahl, bei der das neue Wahlrecht gilt.

Jetzt weiß man schon vor der Wahl: Im Bundestag werden 630 Abgeordnete sitzen.

Die Erst-Stimme

Der Stimmzettel bei der Bundestags-Wahl hat 2 Spalten. Jede Person darf 2 Stimmen abgeben.

Mit der Erst-Stimme wählt man Kandidat:innen, die im eigenen Wahlkreis antreten.

Wenn Kandidat:innen in einem Wahlkreis die meisten Erst-Stimmen haben, könnten sie in den Bundestag kommen.

Die Zweit-Stimme

Mit der Zweit-Stimme wählt man eine Partei.

11 Parteien treten in ganz Deutschland an.

Jede Partei bekommt so viel Prozent der Sitze wie sie Stimmen bekommen hat.

Ein Beispiel

Eine Partei hat in 20 Wahlkreisen die meisten Erst-Stimmen. Früher wären die 20 Kandidat:innen automatisch in den Bundestag gekommen.

Jetzt geht es um die Zweit-Stimmen. Hier gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Die Partei bekommt durch die Zweit-Stimmen weniger Sitze, zum Beispiel 18. Die 2 Kandidat:innen mit den wenigsten Erst-Stimmen bekommen keinen Sitz.
  • Die Partei bekommt durch die Zweit-Stimmen mehr Sitze, zum Beispiel 25. Die zusätzlichen 5 Sitze gehen an Kandidat:innen, die in ganz Deutschland antreten.

Müssen Erst-Stimme und Zweit-Stimme zusammenpassen?

Nein. Bei der Zweit-Stimme wählt man eine Partei. Bei der Erst-Stimme kann man eine Person aus dieser Partei wählen. Oder man wählt eine Person aus einer anderen Partei.

Welche Ausnahme gibt es?

Normalerweise muss eine Partei mindestens 5 Prozent der Zweit-Stimmen haben, damit sie in den Bundestag kommt.

Aber es gibt eine Ausnahme. So können auch Parteien in den Bundestag kommen, die weniger als 5 Prozent haben. Das geht durch die Grundmandats-Klausel.

Was ist die Grundmandats-Klausel?

Das ist eine Bestimmung, in der steht: Wenn eine Partei 3 Direkt-Mandate hat, kann sie in den Bundestag kommen.

Ein Direkt-Mandat bekommt die Partei, wenn sie in einem Wahlkreis die meisten Erst-Stimmen hat.

Ist die Grundmandats-Klausel abgeschafft?

2023 hat Deutschland das Wahlrecht verändert. Dadurch gilt die Grundmandats-Klausel eigentlich nicht mehr.

Aber das deutsche Bundesverfassungs-Gericht hat entschieden: Bei dieser Bundestags-Wahl gibt es die Klausel noch. Das gilt, bis es eine neue Regel dafür gibt.

Für wen ist die Grundmandats-Klausel gut?

Die Grundmandats-Klausel kann vor allem kleinen Parteien helfen.

Die letzte Bundestags-Wahl hat 2021 stattgefunden. Damals hat die Klausel der Partei "Die Linke" geholfen. "Die Linke" hat 4,9 Prozent der Zweit-Stimmen bekommen. Das ist eigentlich zu wenig für den Bundestag.

Aber die Partei hat in 3 Wahlkreisen die meisten Erst-Stimmen bekommen:

  • Berlin-Treptow-Köpenick
  • Berlin-Lichtenberg
  • Leipzig II

So ist die Partei "Die Linke" trotzdem in den Bundestag gekommen. Sie hat 39 Sitze bekommen. Das waren 4,9 Prozent der Zweit-Stimmen.