News in einfacher Sprache 09.09.2026, 16:53

Sozial-Ausschuss stimmt Gesetzespaket zu "Arbeiten im Alter" zu

Wer das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat und trotzdem weiterarbeitet, muss ab dem kommenden Jahr keine Beiträge zur Pensionsversicherung mehr zahlen. Er erhält einen Steuer-Freibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat.

Die Regierung hat die Gesetzes-Änderung vorgelegt, der Sozial-Ausschuss hat mit den Stimmen der Koalitionsparteien zugestimmt. Der Nationalrat kann damit die Regelung noch im September beschließen. Der Steuer-Freibetrag von bis zu 15.000 Euro im Jahr ist unabhängig davon, ob man im bisherigen Job weiterarbeitet oder ob man neben dem Pensionsbezug einer anderen Tätigkeit nachgeht. Es spielt auch keine Rolle, ob man unselbstständig beschäftigt ist oder selbstständig arbeitet.

Es gibt aber eine Voraussetzung für Menschen, die in der Pension dazuverdienen wollen. Sie müssen vor ihrem Pensionsantritt mindestens 40 Versicherungsjahre erworben haben. Für Frauen gibt es eine Einschleif-Regelung. Sie beginnt mit 34 Versicherungsjahren, weil das Pensionsalter der Frauen derzeit schrittweise angehoben wird.

Wer jetzt schon in Pension ist, kann sich in die notwendige Versicherungszeit "hineinarbeiten".

Neu ist, dass Beschäftigte im Pensionsalter keine Beiträge zur Pensionsversicherung mehr zahlen müssen. Dafür entfällt auch der besondere Höherversicherungs-Betrag. Wer neben der Pension weiterhin erwerbstätig ist, erhält dadurch später keine höhere Pension.

Die Dienstgeber müssen weiterhin Beiträge zur Pensionsversicherung bezahlen. Das gilt auch für selbstständig Erwerbstätige.

Die Aktivpension wird durch eine Reihe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen begleitet: Dadurch soll die Beschäftigungsquote älterer Personen höher werden.

Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, bekommt in Zukunft einen Steuer-Freibetrag.

Opposition hat Bedenken

Es ist noch offen, ob die FPÖ dem Gesetzespaket im Plenum zustimmen wird. Die Stoßrichtung stimmt zwar, es gibt aber noch viele offene Fragen, sagten die Abgeordneten Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm im Ausschuss. Belakowitsch hält die Regelungen für zu kompliziert, auch Wurm ist in einigen Punkte noch unsicher.

Die Grünen lehnen das Vorhaben ab: Wer zusätzlich zum Pensionsbezug 2.000 Euro verdient, bekommt einen Steuer-Freibetrag. Für eine Supermarkt-Kassiererin mit zwei Teilzeitjobs mit jeweils 1.000 Euro gilt das nicht. Das verletzt nach Meinung der Grünen den Gleichheitsgrundsatz. Es könnte damit verfassungswidrig sein.

Betriebliche Altersvorsorge

Es soll auch Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge geben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ihre "Abfertigung Neu" besser veranlagen können. Zum Beispiel durch eine kostenlose Übertragung von Ansprüchen in eine Pensionskasse.

Gleichzeitig erhalten die Pensionskassen mehr Möglichkeiten bei Anlage-Strategien und Risikoprofilen, zum Beispiel in Form von Lebensphasen-Modellen. Wenn es bei Abfertigungskonten seit längerem keine Einzahlungen mehr gab, werden sie schrittweise zusammengeführt.

Dieser Teil des Gesetzespakets soll aber erst mit Jahresbeginn 2028 in Kraft treten. Der Ausschuss hat bei den Detail-Bestimmungen noch einige Änderungen und Ergänzungen gemacht.

Ausgleichstax-Fonds erhält weitere Sondermittel

Alle Fraktionen haben einer Änderung des Behinderteneinstellungs-Gesetzes zugestimmt. Die Regierung will dem Ausgleichstax-Fonds auch in den Jahren 2026 bis 2029 Sondermittel des Bundes zuschießen, damit genug Geld für Maßnahmen da ist.

Konkret ist geplant, in den nächsten Jahren Geld für Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen: Im Jahr 2026 65 Millionen Euro, 2027 45,1 Millionen Euro, 2028 24,4 Millionen Euro und ab 2029 14,4 Millionen Euro. Das Geld im Fonds kommt vor allem von Unternehmen, die ihre Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen. Mit mehr als 100 Millionen Euro steuert aber auch der Staat einen wesentlichen Teil zur Basis-Finanzierung bei.

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