Die Regierung hat die Gesetzes-Änderung vorgelegt, der Sozial-Ausschuss hat mit den Stimmen der Koalitionsparteien zugestimmt. Der Nationalrat kann damit die Regelung noch im September beschließen. Der Steuer-Freibetrag von bis zu 15.000 Euro im Jahr ist unabhängig davon, ob man im bisherigen Job weiterarbeitet oder ob man neben dem Pensionsbezug einer anderen Tätigkeit nachgeht. Es spielt auch keine Rolle, ob man unselbstständig beschäftigt ist oder selbstständig arbeitet.
Es gibt aber eine Voraussetzung für Menschen, die in der Pension dazuverdienen wollen. Sie müssen vor ihrem Pensionsantritt mindestens 40 Versicherungsjahre erworben haben. Für Frauen gibt es eine Einschleif-Regelung. Sie beginnt mit 34 Versicherungsjahren, weil das Pensionsalter der Frauen derzeit schrittweise angehoben wird.
Wer jetzt schon in Pension ist, kann sich in die notwendige Versicherungszeit "hineinarbeiten".
Neu ist, dass Beschäftigte im Pensionsalter keine Beiträge zur Pensionsversicherung mehr zahlen müssen. Dafür entfällt auch der besondere Höherversicherungs-Betrag. Wer neben der Pension weiterhin erwerbstätig ist, erhält dadurch später keine höhere Pension.
Die Dienstgeber müssen weiterhin Beiträge zur Pensionsversicherung bezahlen. Das gilt auch für selbstständig Erwerbstätige.
Die Aktivpension wird durch eine Reihe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen begleitet: Dadurch soll die Beschäftigungsquote älterer Personen höher werden.
Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, bekommt in Zukunft einen Steuer-Freibetrag.