News in einfacher Sprache 09.04.2025, 21:07

Sozialausschuss: Änderung beim Dazuverdienen zum Arbeitslosengeld

ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf begründete die geplante Reform beim Arbeitslosengeld im Ausschuss damit: Ein Zuverdienst wirkt sich oft negativ auf die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt aus. Sozialministerin Korinna Schumann sagte, es soll aber Ausnahmen vom Zuverdienst-Aus geben. Ein Beispiel sind Personen, die schon neben ihrem Job geringfügig beschäftigt waren. Sie sollen diese Beschäftigung fortsetzen können, wenn sie arbeitslos werden. Ältere Arbeitslose sollen begrenzt auf ein halbes Jahr geringfügig dazuverdienen dürfen. Auch ältere Langzeit-Arbeitslose sollen diese Möglichkeit haben.

Schumann kündigte an, dass die Geringfügigkeits-Grenze im nächsten Jahr nicht angehoben wird. Sie liegt derzeit bei 551,10 Euro.

Wer arbeitslos ist, wird in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen dürfen.

Teilpension und Sozialhilfe

Thema im Ausschuss war auch die Teilpension. Sie soll dazu beitragen, das tatsächliche Pensions-Antrittsalter zu erhöhen. Sozialministerin Schumann nannte ein Beispiel für das Regierungsvorhaben: "Zwei Tage nehme ich meine Pensionsleistung in Anspruch, drei Tage gehe ich noch arbeiten". Sie versicherte: Die Altersteilzeit wird nicht abgeschafft, sondern in einem System mit der neuen Teilpension verbunden. Schumann hat auch eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters auf 67 Jahre ausgeschlossen.

Noch keine Einzelheiten gab es zu den Themen Vereinheitlichung der Sozialhilfe und Kinder-Grundsicherung. Die Sozialministerin bat die Abgeordneten um Geduld: Hier ist die Regierung "erst am Beginn der Reise". Ziel ist: Arbeitsfähige Sozialhilfe-Bezieher:innen sollen "in Richtung AMS" gebracht werden. Bei der Kinder-Grundsicherung sollen Sachleistungen eine wichtige Rolle spielen.

Weitere Themen der Aussprache mit der Ministerin waren:

  • die neue Form der Bildungskarenz,
  • das große Loch im Ausgleichstaxfonds,
  • die Fachkräftestrategie
  • und die Erhöhung der Krankenversicherungs-Beiträge für Pensionist:innen.

Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

Die Behinderten-Anwaltschaft hat ihren Jahresbericht vorgelegt. Auf dieser Grundlage befassten sich die Abgeordneten im Ausschuss mit der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht zeigt: Die Behinderten-Anwaltschaft beschäftigte sich im Jahr 2023 mit 10 Prozent mehr Diskriminierungs-Fällen von Menschen mit Behinderungen als im Vorjahr. Behinderten-Anwältin Christine Steger sieht Verbesserungsbedarf beim Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen.

Es gab auch viele Anträge der Opposition, zum Beispiel zu Bildungskarenz, fairen Arbeitsbedingungen für Essens-Zusteller:innen und Verbesserungen in der Pflege. 
Diese Anträge wurden von den Koalitionsparteien vertagt.

Behinderten-Anwältin Christine Steger berichtete im Sozialausschuss über Probleme von Menschen mit Behinderungen.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

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