ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf begründete die geplante Reform beim Arbeitslosengeld im Ausschuss damit: Ein Zuverdienst wirkt sich oft negativ auf die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt aus. Sozialministerin Korinna Schumann sagte, es soll aber Ausnahmen vom Zuverdienst-Aus geben. Ein Beispiel sind Personen, die schon neben ihrem Job geringfügig beschäftigt waren. Sie sollen diese Beschäftigung fortsetzen können, wenn sie arbeitslos werden. Ältere Arbeitslose sollen begrenzt auf ein halbes Jahr geringfügig dazuverdienen dürfen. Auch ältere Langzeit-Arbeitslose sollen diese Möglichkeit haben.
Schumann kündigte an, dass die Geringfügigkeits-Grenze im nächsten Jahr nicht angehoben wird. Sie liegt derzeit bei 551,10 Euro.
Wer arbeitslos ist, wird in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen dürfen.