Höherer Zuschlag für Menschen, die nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten
Menschen, die nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten, bekommen in Zukunft einen höheren Zuschlag zu ihrer Pension: Dieser jährliche Bonus wird von 4,2 % auf 5,1 % erhöht. Dieser Bonus kann für nicht mehr als 3 Arbeitsjahre bezogen werden.
Der Sozialausschuss hat diesem Antrag der Regierung zugestimmt. Wenn der Antrag im Plenum des Nationalrats auch angenommen wird, kann das Gesetz noch 2023 beschlossen werden.
Außerdem wird der Bund zumindest für zwei Jahre einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension weiter erwerbstätig sind.
Es wird auch eine Toleranzgrenze für eine Überschreitung der Geringfügigkeits‑Grenze eingeführt.
Das sind die Ziele des Gesetzesentwurfs der Regierung:
- etwas gegen den Mangel an Fachkräften tun
- einen Anreiz für längeres Arbeiten schaffen
Kritik kommt von der Opposition: Der Entwurf ist nicht ausreichend. Manche finden sogar, dass er völlig falsch aufgesetzt ist.