News in einfacher Sprache 07.12.2023, 20:55

Sozialausschuss: Höherer Bonus für längeres Arbeiten

Höherer Zuschlag für Menschen, die nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten

Menschen, die nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten, bekommen in Zukunft einen höheren Zuschlag zu ihrer Pension: Dieser jährliche Bonus wird von 4,2 % auf 5,1 % erhöht. Dieser Bonus kann für nicht mehr als 3 Arbeitsjahre bezogen werden.

Der Sozialausschuss hat diesem Antrag der Regierung zugestimmt. Wenn der Antrag im Plenum des Nationalrats auch angenommen wird, kann das Gesetz noch 2023 beschlossen werden.

Außerdem wird der Bund zumindest für zwei Jahre einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension weiter erwerbstätig sind.

Es wird auch eine Toleranzgrenze für eine Überschreitung der Geringfügigkeits‑Grenze eingeführt.

Das sind die Ziele des Gesetzesentwurfs der Regierung:

  • etwas gegen den Mangel an Fachkräften tun
  • einen Anreiz für längeres Arbeiten schaffen

Kritik kommt von der Opposition: Der Entwurf ist nicht ausreichend. Manche finden sogar, dass er völlig falsch aufgesetzt ist.

Pflege-Fonds wird auf 1,1 Milliarden Euro erhöht

Bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich zwischen Bund und Bundesländern wurde eine Erhöhung des Pflege‑Fonds beschlossen. Der Sozialausschuss hat dieser Erhöhung nun zugestimmt. Nächstes Jahr sollen 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das ist doppelt so viel wie 2023. Danach soll das Geld für den Pflege-Fonds jedes Jahr an die Teuerungsrate angepasst werden.

Damit wollen die Regierungsparteien sicherstellen:

  • Es gibt weiter einen Gehaltsbonus für Pflegekräfte.
  • Es gibt weiter einen Zuschuss von 600 Euro für Pflegeausbildungen.
  • Die Kosten für "Community Nurses" werden abgedeckt.

Community Nurses sind Krankenpfleger:innen, die in Gemeinden zur Verfügung stehen. Sie sollen den Menschen Informationen und Pflegeleistungen einfach und in der Nähe ihres Wohnorts zur Verfügung stellen.

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in Zukunft erst mit 25 Jahren

Alle Abgeordneten im Sozialausschuss stimmten einer Regierungsvorlage zu: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderungen soll in Zukunft erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich sein.

Damit erhalten Betroffene bis zu diesem Alter Zugang zu den Leistungen des Arbeitsmarkt-Service (AMS). Sie werden beim AMS betreut und können an Schulungen teilnehmen.

Bis jetzt wurde die Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderungen schon viel früher festgestellt: im Jugendalter. Das hat dazu geführt, dass die Betroffenen keinen Zugang zu den Leistungen und Diensten des AMS hatten.

Arbeitsminister Martin Kocher sagte: Diese Änderung bedeutet ein grundlegendes Umdenken bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.