Die Regierung will eine Teilpension einführen. Damit wird es in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, schon vor dem endgültigen Pensionsantritt einen Teil der Pension zu beziehen. Weitere Punkte in dem Gesetzespaket: Die Altersteilzeit wird eingeschränkt. Zur Stabilisierung des Pensionssystems wird ein Nachhaltigkeits-Mechanismus gesetzlich verankert. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat für das Vorhaben bereits grünes Licht gegeben.
Sozialausschuss: Teilpension bringt Einschränkungen bei Altersteilzeit
Voraussetzungen für die Teilpension
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Teilpension ist, dass die Person genug Versicherungsjahre für einen vorzeitigen Pensionsantritt hat. Ein Beispiel: Wer Anspruch auf eine Korridor-Pension oder Schwerarbeits-Pension hat und Teilzeit weiterarbeitet, bekommt einen Teil seines Pensionsanspruchs ausgezahlt. Wie hoch die Teilpension ausfällt, hängt davon ab, wie weit die Arbeitszeit verringert wird. Außerdem müssen dabei die gesetzlichen Abschläge berücksichtigt werden. Der restliche Pensionsanspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt fällig. Hier sind Zu- oder Abschläge möglich.
Die Teilpension soll ab Anfang 2026 möglich sein. Der Nationalrat wird voraussichtlich kommende Woche darüber beraten.
Der Nationalrat könnte die Einführung der Teilpension noch vor dem Sommer beschließen.
Zugang zur Altersteilzeit wird schwerer
Gleichzeitig mit der Einführung der Teilpension kommt es zu Einschränkungen bei der Altersteilzeit. Das Altersteilzeit-Geld als Lohnausgleich wird älteren Beschäftigten in Zukunft nur noch für maximal drei Jahre zustehen. Bisher waren es fünf Jahre. Ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf eine Teilpension hat, wird es grundsätzlich gestrichen.
Das bedeutet: Personen mit Anspruch auf eine Korridor-Pension können ab 2029 frühestens mit 60, andere Beschäftigte frühestens mit 62 Jahren in eine staatlich geförderte Altersteilzeit gehen. Die Verkürzung von fünf auf drei Jahre erfolgt dabei schrittweise. Auch die für den Zugang zur Altersteilzeit erforderlichen Beschäftigungsjahre werden schrittweise hinaufgesetzt.
Neu ist: Während der Altersteilzeit darf man keine bezahlte Nebenbeschäftigung aufnehmen. Der staatliche Lohnausgleich für neue Altersteilzeit-Vereinbarungen wird in den Jahren 2026 bis 2028 vorübergehend von 90 % auf 80 % reduziert. Grund sind Einsparungen m Budget.
Gesetzlich verankert wird auch ein "Nachhaltigkeits-Mechanismus": Er verpflichtet die Regierung zu Einschnitten im Pensions-System, wenn die Ausgaben für die Pensionen in den nächsten Jahren über der Budget-Planung liegen.
Grüne stimmen Teilen des Gesetzespakets zu
Die Regierungsvorlage wurde vom Sozialausschuss mit unterschiedlichen Mehrheiten an das Plenum weitergeleitet. Für die Einführung der Teilpension stimmten neben den Koalitions-Parteien auch die Grünen. Die Teilpension ist "eine sehr gute, sehr gescheite Maßnahme", sagte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza.
Für den Nachhaltigkeits-Mechanismus und die neuen Altersteilzeit-Bestimmungen konnten ÖVP, SPÖ und NEOS keine der beiden Oppositions-Parteien gewinnen.
Die Grünen kritisierten vor allem die Verkürzung auf drei Jahre auch für jene Beschäftigten, die nicht in Teilpension gehen können.
Die FPÖ sieht weitere Verschlechterungen im Pensionssystem. Sie ist darüber enttäuscht, dass die sogenannte "Hackler-Regelung" nicht wieder eingeführt wird. Das ist die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren.
Begriffe einfach erklärt
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