Ab 1. September wird das Informationsfreiheitsgesetz gelten. Ab dann müssen Behörden Informationen von allgemeinem Interesse veröffentlichen oder Auskünfte über diese Informationen erteilen. In bestimmten Fällen gibt es aber weiterhin die Geheimhaltungspflicht. Zum Beispiel wenn es eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gibt. Oder wenn Geheimhaltung nötig ist, damit kein großer wirtschaftlicher oder finanzieller Schaden entsteht. Man muss auch die Rechte von bestimmten Personen beachten. Zum Beispiel, wenn es um Datenschutz und das Urheberrecht geht. Außerdem bleiben Dokumente geheim, die für eine Entscheidung wichtig sind.
Der Verfassungsausschuss hat nun zugestimmt, dass 140 Gesetze an die neuen Bestimmungen angepasst werden. Vor allem geht es darum, dass man den Begriff Amtsverschwiegenheit aus den einzelnen Gesetzen streicht. Außerdem muss man die neuen gesetzlichen Regelungen in die Gesetze einbauen. Es werden auch einzelne Berichtspflichten neu geregelt und Bestimmungen zum Datenschutz angepasst.
Ab September werden alle Förderungen über 1.500 Euro veröffentlicht. Sie stehen dann in der Transparenzdatenbank.