News in einfacher Sprache 26.06.2025, 16:37

Staatliche Förderungen ab 1.500 Euro werden in Zukunft veröffentlicht

Ab 1. September wird das Informationsfreiheitsgesetz gelten. Ab dann müssen Behörden Informationen von allgemeinem Interesse veröffentlichen oder Auskünfte über diese Informationen erteilen. In bestimmten Fällen gibt es aber weiterhin die Geheimhaltungspflicht. Zum Beispiel wenn es eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gibt. Oder wenn Geheimhaltung nötig ist, damit kein großer wirtschaftlicher oder finanzieller Schaden entsteht. Man muss auch die Rechte von bestimmten Personen beachten. Zum Beispiel, wenn es um Datenschutz und das Urheberrecht geht. Außerdem bleiben Dokumente geheim, die für eine Entscheidung wichtig sind.

Der Verfassungsausschuss hat nun zugestimmt, dass 140 Gesetze an die neuen Bestimmungen angepasst werden. Vor allem geht es darum, dass man den Begriff Amtsverschwiegenheit aus den einzelnen Gesetzen streicht. Außerdem muss man die neuen gesetzlichen Regelungen in die Gesetze einbauen. Es werden auch einzelne Berichtspflichten neu geregelt und Bestimmungen zum Datenschutz angepasst.

Ab September werden alle Förderungen über 1.500 Euro veröffentlicht. Sie stehen dann in der Transparenzdatenbank. 

Größere Änderungen wird es im Transparenzdatenbankgesetz geben. Zum Beispiel werden alle staatlichen Förderungen über 1.500 Euro veröffentlicht, die nicht an Privatpersonen gehen. Der Grund ist, dass Förderungen Steuergeld sind. Die Allgemeinheit habe das Recht auch klare Informationen, was mit dem Geld geschieht. Das sei wichtiger als das persönliche Interesse der Empfänger:innen von Förderungen auf Geheimhaltung.

Außerdem soll die Datenbank um Steuererleichterungen aller Art erweitert werden. Es wird auch erlaubt sein, dass Daten weitergegeben werden, wenn es den Verdacht auf Missbrauch von Fördergeld gibt.

FPÖ und Grüne lehnen die neuen Gesetze ab

FPÖ und Grüne haben im Ausschuss nicht zugestimmt. Die FPÖ sagt, dass die Regierung Behörden und Gemeinden im Stich lasse. Diese müssten jetzt auf eigene Verantwortung überlegen, ob sie in bestimmten Fällen Auskünfte erteilen oder nicht. Außerdem glauben die Freiheitlichen, dass es einen hohen Verwaltungsaufwand geben wird. Die Grünen sind der Meinung, dass die Begutachtungsfrist zu kurz ist. Sie finden es außerdem schlecht, dass es einen eingeschränkten Zugang zu Schuldaten geben soll.

Staatssekretär Alexander Pröll glaubt, dass alle notwendigen Anpassungen bis zum 1. September abgeschlossen sein werden. Er hat gesagt, dass die Vorbereitungen "auf Hochtouren" laufen.

Eine Änderung im Parteiengesetz bringt neue Regeln für Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern.

Neue Regeln für Social-Media-Accounts

Der der Verfassungsausschuss hat außerdem eine Änderung im Parteiengesetz in den Nationalrat geschickt. Büro- und Kabinettsmitarbeiter:innen sollen an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern auch dann mitwirken dürfen, wenn diese Accounts im Besitz einer Partei sind. Der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat (UPTS) ist der Meinung, dass das eine unzulässige Parteispende sei.

Ähnliche Bestimmungen sollen auch gelten, wenn parlamentarische Mitarbeiter:innen etwas für Abgeordnete posten. Die FPÖ ist vor allem darüber empört, dass die Regelung auch für die Vergangenheit gelten soll: Dadurch könnten ÖVP, NEOS und Grüne hohen Strafen entgehen, die sie vom UPTS bekommen haben. Die Strafen sind noch nicht rechtskräftig.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt