Die gesetzlichen Grundlagen dafür hat der Nationalrat Ende April beschlossen.
Der Nachzug von Familienmitgliedern von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten nach Österreich soll für eine gewisse Zeit gestoppt werden.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die zwar nicht als Flüchtlinge im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Sie werden aber in ihrem Herkunftsland bedroht und verfolgt. Deshalb erhalten sie sogenannten subsidiären, also vorübergehenden Schutz in Österreich.
Konkret bedeutet die Verordnung: Die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug und die Pflicht zur Entscheidung können für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist: Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit müssen gefährdet sein. Das muss per Verordnung festgestellt werden.
ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS stimmten im Hauptausschuss des Nationalrats einem Vorschlag der Regierung zu. Anträge auf Familiennachzug müssen vorerst sechs Monate nicht bearbeitet und nicht entschieden werden. Die Verordnung könnte laut Asylgesetz bis zu drei Mal verlängert werden.
Innenminister Gerhard Karner berichtete: In den letzten beiden Jahren sind 17.000 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich gekommen.