News in einfacher Sprache 11.01.2024, 21:07

Untersuchungs-Ausschüsse beginnen zu arbeiten

U-Ausschüsse "COFAG" und "Rot-Blauer Machtmissbrauch" haben ihre Arbeit begonnen

Die U-Ausschüsse "COFAG" und "Rot-Blauer Machtmissbrauch" haben am 11. Jänner offiziell ihre Arbeit begonnen. Sie haben beschlossen, welche Funktionen die Ausschüsse haben, welche Personen sie befragen wollen und haben zusätzliche Beweis-Anträge gestellt.

Ministerien und andere Bundesstellen müssen die gewünschten Unterlagen bis 9. Februar an das Parlament liefern. Erst dann können die Parteien mit der Prüfung beginnen und die Befragungen vorbereiten.

Die Parteien schicken teilweise dieselben Abgeordneten in beide U-Ausschüsse. Deshalb müssen die Ausschüsse die Befragungen in abwechselnden Wochen machen. Nur so können sie sich auf die Befragungen vorbereiten. Der COFAG-U-Ausschuss soll am 6. März mit den Befragungen beginnen. Der "Rot-Blaue Machtmissbrauch"-U-Ausschuss beginnt eine Woche später, am 13. März. Die letzten Befragungen sind am 22. und 23. Mai möglich.

Beide U-Ausschüsse untersuchen Amtsmissbrauch

Beide U-Ausschüsse untersuchen, ob es Machtmissbrauch gegeben hat: SPÖ und FPÖ wollen überprüfen, wie die COFAG entstanden ist und wie Förderungen verteilt worden sind. Beide Parteien vermuten, dass Firmen und Unternehmer:innen besser behandelt worden sind, die der ÖVP nahe stehen. Außerdem will dieser U-Ausschuss herausfinden, ob ÖVP-nahe Personen Vorteile gehabt haben. Zum Beispiel, ob sie Förderungen schneller bekommen haben oder mehr Informationen bekommen haben. Der U-Ausschuss untersucht nicht nur die Corona-Zeit, sondern den Zeitraum ab 18. Dezember 2017. Das ist der Beginn von der türkis-blauen Regierung.

Die ÖVP überprüft in ihrem U-Ausschuss frühere Regierungsmitglieder von SPÖ und FPÖ. Dabei geht es darum, wie Steuergeld verwendet worden ist. Die ÖVP glaubt, dass Steuergeld unberechtigt für Inserate, Studien und Aufträge ausgegeben worden ist. Aber auch die COFAG ist in diesem U-Ausschuss ein Thema. Die ÖVP will überprüfen, ob Unternehmer:innen besser behandelt worden sind, die der SPÖ oder der FPÖ nahe stehen.

Richterin mit Erfahrung

Bei beiden U-Ausschüssen hat Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) den Vorsitz. Er kann sich jederzeit von Doris Bures (SPÖ) und Norbert Hofer (FPÖ) vertreten lassen. Wenn alle drei Nationalratspräsident:innen verhindert sind, übernehmen Abgeordnete den Vorsitz. Diese dürfen nicht bei den U-Ausschuss Parteien sein, also nicht von der ÖVP, der SPÖ oder der FPÖ.

Die Richterin in beiden U-Ausschüssen ist Christa Edwards. Sie ist Richterin am Oberlandesgericht Wien. Sie hat schon Erfahrung mit U-Ausschüssen. Sie war stellvertretende Verfahrensrichterin im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss.

Die beiden U-Ausschüsse beenden ihre Arbeit voraussichtlich am 1. Juli 2024. Dann legen sie ihre Endberichte vor. Offiziell ist das Ende der U-Ausschüsse, wenn der Nationalrat die Endberichte zur Kenntnis genommen hat.