News in einfacher Sprache 11.07.2025, 17:11

Untersuchungs-Ausschuss zur ÖVP vielleicht vor Verfassungs-Gerichtshof

Antrag der FPÖ

Die FPÖ möchte einen Untersuchungs-Ausschuss einrichten. Im Ausschuss soll es um 2 Themen gehen:

  • Ermittlungen zum Tod von Christian Pilnacek im Jahr 2023: Er war ein hoher Beamter im Justiz-Ministerium. Bei den Ermittlungen hat es damals Entscheidungen gegeben, die nicht klar waren. Das möchte die FPÖ untersuchen.
  • Verhalten von Behörden in der Corona-Zeit: Damals hat es Corona-Demonstrationen gegeben. Einige Menschen haben die Regierung und die Corona-Maßnahmen kritisiert. Die FPÖ möchte untersuchen, wie die Behörden damit umgegangen sind.

Die FPÖ vermutet in beiden Fällen: Die Politik hat so eingegriffen, wie sie es nicht durfte. Die FPÖ denkt, dass das vor allem die ÖVP betrifft.

Entscheidung des Geschäftsordnungs-Ausschusses

Der Geschäftsordnungs-Ausschuss hat entschieden, dass der Antrag der FPÖ nicht zulässig ist. Er hat das so begründet:

  • Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den beiden Themen.
  • Man darf in einem Untersuchungs-Ausschuss keine Themen vermischen. Das ist gegen die Verfassung.
  • Auch weitere Punkte sind gegen das Gesetz.

Diese Entscheidung haben die Regierungs-Parteien getroffen.

Meinung der FPÖ

Christian Hafenecker ist FPÖ-Generalsekretär. Er hat öffentlich schon gesagt, dass sich die FPÖ an den Verfassungs-Gerichtshof wendet.

Am Freitag ist es im Nationalrat um dieses Thema gegangen. Die FPÖ hat das nicht bestätigt. Aber der FPÖ-Abgeordnete Norbert Nemeth hat eindeutig gesagt:

  • Die FPÖ findet die Entscheidung des Geschäftsordnungs-Ausschusses falsch.
  • Es gibt keinen guten Grund für diese Entscheidung. Weder politisch noch rechtlich.
  • Manche Begründungen der Regierung sind unsinnig und abwegig.

Meinung der anderen Parteien

  • ÖVP und SPÖ sind überzeugt: Der Verfassungs-Gerichtshof ist der gleichen Meinung wie der Geschäftsordnungs-Ausschuss.
  • Die Grünen waren gegen die Entscheidung des Geschäftsordnungs-Ausschusses. Nina Tomaselli ist Abgeordnete der Grünen. Sie hat im Nationalrat gesagt: Für die Grünen ist die Aufklärung wichtiger. Im Antrag der FPÖ gibt es zwar einige Fehler, trotzdem sind die Grünen für den Untersuchungs-Ausschuss.
  • Die NEOS finden gut, dass der Verfassungs-Gerichtshof die Sache klärt.

Wie geht es jetzt weiter?

Die FPÖ hat 2 Wochen Zeit, um sich an den Verfassungs-Gerichtshof zu wenden. So steht es in der Verfahrens-Ordnung für Untersuchungs-Ausschüsse.

Der Verfassungs-Gerichtshof soll dann innerhalb von 4 Wochen entscheiden.

Was passiert, wenn der Verfassungs-Gerichtshof der FPÖ recht gibt?

In diesem Fall muss der Geschäftsordnungs-Ausschuss sofort den Untersuchungs-Ausschuss einrichten. Er muss alle nötigen Beschlüsse fassen, zum Beispiel:

Einen Beweis-Beschluss. Damit legt er fest, welche Beweise für den Untersuchungs-Ausschuss nötig sind.

Er muss bestimmen, wer im Untersuchungs-Ausschuss mitarbeitet. Dafür wählt er 2 Personen: Verfahrens-Richter:in und Verfahrens-Anwält:in.

Was passiert, wenn der Verfassungs-Gerichtshof der Regierung recht gibt?

Dann muss die FPÖ einen neuen Antrag stellen, der nicht gegen die Verfassung verstößt.

Das Ausschuss-Lokal für Untersuchungs-Ausschüsse bleibt vorerst leer.

Frühere abgelehnte Untersuchungs-Ausschüsse

Es ist nicht das erste Mal, dass der Geschäftsordnungs-Ausschuss einen Antrag auf einen Untersuchungs-Ausschuss ablehnt. Das ist zum Beispiel auch 2018 vorgekommen.

Worum ging es 2018?

Die SPÖ hat einen Untersuchungs-Ausschuss zum BVT verlangt. Das BVT war das Bundesamt für Verfassungs-Schutz und Terrorismus-Bekämpfung. Es hat für die Sicherheit in Österreich gearbeitet. Aber angeblich haben Mitarbeitende des BVT für Russland spioniert.

Warum hat die Regierung den Antrag abgelehnt?

Damals waren ÖVP und FPÖ in der Regierung. Sie haben gesagt: Der Antrag ist unzulässig. Das Thema ist zu allgemein und nicht auf bestimmte Fragen begrenzt. Deshalb ist der Antrag gegen die Verfassung.

Wie ist der Fall ausgegangen?

Die SPÖ hat ihren Antrag zurückgezogen. Sie hat gemeinsam mit den NEOS einen neuen Antrag gestellt. An diesem Antrag hatten die anderen Parteien nichts auszusetzen.

Begriffe einfach erklärt

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