News in einfacher Sprache 18.09.2023, 15:30

Volksbegehren: In wenigen Schritten zur direkten Demokratie

Bei der ersten Sitzung seit Tagungsbeginn stehen 6 Volksbegehren auf der Tagesordnung. Die Anliegen der Unterzeichner:innen reichen von der Bekräftigung der immerwährenden Neutralität Österreichs über die Rettung von Lebensmitteln bis zum Wunsch nach Live-Übertragungen von Untersuchungsausschüssen.

Volksbegehren kann man auch elektronisch unterstützen. Damit liegt das Instrument deutlich im Trend. Allein im Jahr 2023 haben bereits 13 Volksbegehren mindestens 100.000 Unterstützungen gesammelt und sind im Parlament eingelangt.

Wie schafft es ein Volksbegehren ins Parlament?

Bis ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, muss es eine Reihe an Schritten durchlaufen.

Für die Leitung und Durchführung von Volksbegehren ist die Bundeswahlbehörde zuständig, für die Registrierung jedoch das Innenministerium. Dafür braucht es für jedes Volksbegehren eine:n Bevollmächtigte:n und eine Stellvertretung. Volksbegehren müssen keine konkreten Gesetzestexte beinhalten. Es genügt eine genaue Beschreibung des Anliegens. Dabei muss es sich um eine Bundesangelegenheit handeln. Ein Volksbegehren kann sich auch um die Positionierung Österreichs in der EU drehen. 

Der Kostenbeitrag für ein Volksbegehren ist derzeit 3.421,5 Euro. Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, wird dieser Beitrag in der fünffachen Höhe zurückerstattet.

Die 100.000-Unterschriften-Marke

Wenn die Registrierung beim Innenministerium erfolgreich war, muss das Volksbegehren im Einleitungsverfahren von mindestens einem Promille der Wohnbevölkerung unterschrieben werden. Das sind derzeit 8.969 Personen. Unterschreiben dürfen alle Menschen, die in Österreich wahlberechtigt sind.

Die Bevollmächtigten entscheiden selbst, wie viele Unterstützungen sie in dieser Phase sammeln wollen. Die Unterstützungserklärungen zählen schon zu den 100.000 Unterschriften, die es für eine Behandlung im Parlament braucht.

Nach dem Ende des Einleitungsverfahrens kommt der wohl bekannteste Schritt eines Volksbegehrens: Die Eintragungswoche. 8 Tage lang kann das Volksbegehren dann von Wahlberechtigten unterstützt werden. Das ist persönlich bei jeder Gemeinde oder online, zum Beispiel per Handysignatur, möglich. Das Ziel ist mindestens 100.000 Unterschriften zu erreichen. Das ist die Voraussetzung, damit das Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird.

Parlamentarische Behandlung von Volksbegehren

Wenn ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften erreicht hat, muss es im Parlament diskutiert werden. Die Inhalte oder Anliegen eines Volksbegehrens sind für den Nationalrat rechtlich nicht bindend. Je nach Volksbegehren beraten die Abgeordneten über eine mögliche Umsetzung.

Volksbegehren werden grundsätzlich wie andere Gesetzesinitiativen behandelt. Es gibt jedoch eine zeitliche Besonderheit: Volksbegehren werden meistens in einer sogenannten ersten Lesung während einer Nationalratssitzung in ihren Grundzügen besprochen. 

Je nach Inhalt des Anliegens werden sie dann den jeweiligen Ausschüsse zugewiesen. 

Der Ausschuss kann im Rahmen seiner Beratungen Expert:innen zum Inhalt des Volksbegehrens hinzuziehen. Diese Expert:innen-Hearings werden öffentlich abgehalten und in der Mediathek des Parlaments live übertragen. 

Der Ausschuss hat 4 Monate Zeit, um einen Bericht mit Empfehlungen für den Nationalrat zu erstellen. Darin können Gesetzes- oder Entschließungsanträge enthalten sein, die das Anliegen des Volksbegehrens oder Teile davon umsetzen sollen. Der Ausschuss kann aber auch nur die Kenntnisnahme des Volksbegehrens durch den Nationalrat empfehlen.

Behandlung im National­rat

Im Nationalrat wird das Volksbegehren diskutiert und über die Empfehlungen des Ausschusses abgestimmt. Auch im Plenum können die Abgeordneten weitere Gesetzesanträge einbringen, um das Anliegen des Volksbegehrens oder Teile davon zu beschließen. Wenn es nur zu einer Kenntnisnahme kommt, folgen keine weiteren Schritte.