Wenn ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften erreicht hat, muss es im Parlament diskutiert werden. Die Inhalte oder Anliegen eines Volksbegehrens sind für den Nationalrat rechtlich nicht bindend. Je nach Volksbegehren beraten die Abgeordneten über eine mögliche Umsetzung.
Volksbegehren werden grundsätzlich wie andere Gesetzesinitiativen behandelt. Es gibt jedoch eine zeitliche Besonderheit: Volksbegehren werden meistens in einer sogenannten ersten Lesung während einer Nationalratssitzung in ihren Grundzügen besprochen.
Je nach Inhalt des Anliegens werden sie dann den jeweiligen Ausschüsse zugewiesen.
Der Ausschuss kann im Rahmen seiner Beratungen Expert:innen zum Inhalt des Volksbegehrens hinzuziehen. Diese Expert:innen-Hearings werden öffentlich abgehalten und in der Mediathek des Parlaments live übertragen.
Der Ausschuss hat 4 Monate Zeit, um einen Bericht mit Empfehlungen für den Nationalrat zu erstellen. Darin können Gesetzes- oder Entschließungsanträge enthalten sein, die das Anliegen des Volksbegehrens oder Teile davon umsetzen sollen. Der Ausschuss kann aber auch nur die Kenntnisnahme des Volksbegehrens durch den Nationalrat empfehlen.